DüV

BDE lobt Entgegenkommen von NRW-Umweltminister Remmel

Am heutigen Mittwoch endet die Stillhaltefrist der Notifizierung der Düngeverordnung (DüV). Diese war aufgrund einer umfangreichen Stellungnahme der Kommission verlängert worden und hat jetzt insgesamt ein halbes Jahr gedauert. Die Stellungnahme lässt vermuten, dass der Verordnungsentwurf angepasst werden muss.


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Parallel dazu arbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium an der strategischen Umweltprüfung zur DüV, die abgeschlossen sein soll, bevor das parlamentarische Verfahren beginnt. Damit wird voraussichtlich erst im Herbst zu rechnen sein.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hatte in Vorbereitung auf das parlamentarische Verfahren frühzeitig Vorschläge erarbeitet, wie Humusdünger (Komposte) in der DüV geregelt werden können und er hatte diese den Umwelt- und Agrarministern der Länder vorgestellt. Der BDE begrüßt ausdrücklich die Kompromissbereitschaft des nordrhein-westfälischen Umweltministers Johannes Remmel, der ebenfalls noch Handlungsbedarf sieht. BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Wir sind einer Meinung mit Herrn Remmel, dass es einen bundesweit einheitlichen Nährstoffvergleich für Stickstoff geben muss und begrüßen, dass er sich für eine weitere Verkürzung der in der Verordnung vorgesehenen Sperrfrist für Komposte einsetzt.“ Bislang dürfen nahezu alle Komposte das ganze Jahr über aufgebracht werden, da bislang der wesentliche Gehalt an verfügbarem Stickstoff maßgeblich war. Hieran sollte festgehalten werden.

Der Entwurf sieht eine Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff (N) vor, die pro Hektar und Jahr aufgebracht werden dürfen. Der BDE ist unverändert der Auffassung, dass es für den Schutz des Grundwassers vor zu hoher Nitratbelastung ausreicht, lediglich solche N-Quellen zu begrenzen, bei denen der Stickstoff ausgewaschen werden kann. In Komposten liegt dieser dagegen zu über 90 Prozent fest gebunden vor. Der BDE fordert deshalb eine sachlichere Bewertung und empfiehlt, bei Komposten nur den verfügbaren Stickstoff in die Berechnung einzubeziehen.

Peter Kurth: „Wir freuen uns darüber, dass Nordrhein-Westfalen bei der Novelle der Düngeverordnung eine Vorreiterrolle einnimmt und sehen entsprechenden Initiativen des Landes zugunsten der Humuswirtschaft gerne entgegen.“

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel