Eine Pflegeversicherung für Streuobstwiesen

Eine Pflegeversicherung für Streuobstwiesen
Eine Pflegeversicherung für Streuobstwiesen

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU NRW) und Landwirtschaftsverbände in NRW (RLV und WLV) haben im Herbst 2016 eine Vereinbarung zum Schutz der Streuobstwiesen in NRW getroffen

Deren Ziel ist es, den wertvollen Lebensraum „Streuobstwiese“ nachhaltiger als bisher zu erhalten und seinem weiteren Rückgang gemeinsam entgegenzuwirken. Gleichzeitig haben die Vereinbarungspartner erreicht, dass der gesetzliche Schutz der Streuobstwiesen erst dann in das neue Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) aufgenommen wird, wenn ein weiterer Rückgang der Bestände in NRW um 5 % zu verzeichnen ist.


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Klaus Horstmann, Leiter des Fachdienstes „Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei“ bei der Kreisverwaltung Wesel, hat maßgeblich an der Erstellung der kooperativen Landschaftspläne im Kreis Wesel mitgewirkt. Er begrüßt diese Vereinbarung ausdrücklich. „Sie greift den Weg des kooperativen Naturschutzes auf, wie er vom Kreis Wesel mit der kooperativen Landschaftsplanung seit mehr als 15 Jahren gegangen wird, und setzt ihn konsequent fort.“ Gleichzeitig weist er aber darauf hin, dass die Vereinbarung für den Schutz der Streuobstwiesen im Kreis Wesel nur eine eher untergeordnete Rolle spielt. „In der kooperativen Landschaftsplanung im Kreis Wesel hat die Freiwilligkeit dort ihre Grenze, wo es um den Erhalt bereits vorhandener Schutzgüter geht. So sind z.B. auch die vorhandenen Streuobstwiesen wegen ihrer Bedeutung sowohl für das Landschaftsbild als auch als Lebensraum vieler seltener Tierarten, wie z.B. für den Steinkauz, bereits heute über die Landschaftspläne flächendeckend geschützt.“

Allerdings reicht dieser Schutz für den langfristigen Erhalt der Streuobstwiesen bei Weitem nicht aus. Hierauf macht auch Horstmann noch einmal ausdrücklich aufmerksam: „Viel zu häufig wird vergessen, dass hochstämmige Obstbäume Kulturbäume sind. Die kann man nicht einfach pflanzen und dann lustig vor sich hin wachsen lassen. Diese Bäume bedürfen einer regelmäßigen fachgerechten Pflege, wenn man irgendwann auch einen wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen davon haben will. Dies muss bei jeder Neuanpflanzung unbedingt mitgedacht werden.“ Aber auch die aus der Sicht des Natur- und Artenschutzes besonders wertvollen Altbäume sind dringend auf fachgerechte Pflegeschnitte (Verjüngungs-, Erhaltungsschnitt) angewiesen, um ihrer Vergreisung nachhaltig zu begegnen. „Früher wurde diese Pflege regelmäßig von den Eigentümern selbst durchgeführt, da auch der Verkauf des Streuobstes zum Einkommen beigetragen hat. Heute ist das Interesse hieran kaum noch vorhanden und das Wissen um eine fachgerechte Pflege geht mehr und mehr verloren“, weiß Horstmann, der selbst Nebenerwerbslandwirt ist, aus eigener Erfahrung zu berichten. „Hier muss die Vereinbarung ansetzen und insbesondere das Wissen um und die Bereitschaft zur richtigen Pflege wieder in die Fläche bringen und verbessern.“ Auf diesem Weg ist für ihn die NABU-Kreisgruppe Wesel ein wichtiger Partner und Multiplikator. Dieser wird dabei von der Unteren Landschaftsbehörde unterstützt, der die Förderinstrumente zur Finanzierung der erforderlichen Pflegearbeiten zur Verfügung stehen. Auf diese Unterstützung sollten sich die Landwirte als Besitzer der Streuobstwiesen einlassen, damit das erklärte Ziel auch gemeinsam erreicht wird.

Klaus Horstmann hofft, dass mit der Vereinbarung die für den Erhalt der Obstbäume zwingend erforderliche Pflege weiter vorangetrieben und damit im Sinne der Kooperation eine deutliche Verbesserung der überalterten wie auch die Anlage neuer Streuobstbestände erreicht werden kann. „Wenn die Vereinbarung wie eine Pflegeversicherung für unsere Streuobstwiesen wirkt, wäre das wirklich ein Meilenstein.“

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