Entscheidung in Sachen Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen (Kreis Lörrach)

Regierungspräsidium Freiburg weist alle Widersprüche gegen den Sanierungsplan der BASF für die Altlast als unbegründet zurück

​Das Regierungspräsidium Freiburg hat im Widerspruchsverfahren um die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Sicherung der Altlast Kesslergrube, Perimeter 2 in Grenzach-Wyhlen (Kreis Lörrach) entschieden: Danach ist die von der BASF geplante Einkapselung der Altlast mit hydraulischer Sicherung zulässig.


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Die erhobenen Widersprüche werden daher förmlich zurückgewiesen, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

Das Landratsamt Lörrach hatte den Sanierungsplan im Dezember 2014 für verbindlich erklärt. Gegen die damalige Entscheidung des Landratsamts hatten unter anderem die Gemeinde Grenzach-Wyhlen, die benachbarten Schweizer Gemeinden Riehen und Muttenz, der BUND sowie Mitglieder der Bürgerinitiative „Zukunftsforum Grenzach-Wyhlen“ Widerspruch eingelegt und die Aufhebung des Sofortvollzugs beantragt. Das Regierungspräsidium bestätigt nunmehr die Entscheidung des Landratsamtes, sowohl hinsichtlich des Sanierungsplans als auch des angeordneten Sofortvollzuges.

Im Widerspruchsverfahren hat das Regierungspräsidium die wesentlichen fachlichen und rechtlichen Fragen, die in den Widersprüchen aufgeworfen wurden, nochmals eingehend geprüft und bewertet. Entscheidender Gesichtspunkt ist für die Behörde die verlässliche und dauerhafte Abwehr von Gefahren, für die die vorgesehene Einkapselung als geeignet angesehen wird. Eine vollständige Beseitigung des belasteten Bodenmaterials, wie sie die Firma Roche im benachbarten Teil der Kesslergrube vornimmt und wie sie die Widerspruchsführer auch hier verlangen, kann aus Sicht des Regierungspräsidiums für den BASF-Teil der Kessler Grube nicht gefordert werden.

Bereits im Februar 2017 hatte das Regierungspräsidium die Widerspruchsführer mit einem umfangreichen Schreiben über seine Bewertung informiert und ihnen Gelegenheit gegeben, ihr weiteres Vorgehen zu prüfen und ergänzende Gesichtspunkte vorzutragen. Soweit neue Argumente vorgetragen wurden, hat das Regierungspräsidium sie eingehend geprüft, ohne dass dies im Ergebnis zu einer anderen Beurteilung geführt hat. Gegen die nun getroffenen förmlichen Widerspruchsentscheidungen können die Betroffenen innerhalb eines Monats Klage erheben.

Hintegrundinfos

Auf dem Gelände der Firma BASF Grenzach GmbH in Grenzach-Wyhlen befindet sich ein Teil - der Perimeter 2 - der sogenannten Kesslergrube. Diese beinhaltet eine Altablagerung auf einer Fläche von 3,2 Hektar und mit einem Volumen von ca. 190.000 Kubikmetern, die bis ins Grundwasser hineinreicht. Die Altlast entstand durch die Nutzung der Grube zur Ablagerung von Abfällen aus der Chemie- und Pharmaindustrie im Zeitraum von 1940 bis 1969. Die BASF ist als Eigentümerin des Geländes und Rechtsnachfolgerin der zuvor auf dem Gelände tätigen Firma Ciba-Geigy für die Sanierung verantwortlich.

Das Sicherungskonzept besteht aus drei Komponenten:

  1. Bau einer Dichtwand, die die Altablagerung Geigy-Grube umschließt, mit einer Länge von 815 Metern, einer Dicke von einem Meter und einer Tiefe von 21 bis zu 31 Metern unter Geländeoberkante
  2. Aufbringen einer mehrschichtigen Oberflächenabdichtung mit einer Gesamtfläche von ca. 3,6 Hektar
  3. Installation und Betrieb einer hydraulischen Sicherung mit maximal neun Pumpbrunnen im Inneren der Kapsel und ca. 34 Kontrollmessstellen innerhalb und außerhalb der Kapsel, inklusive Errichtung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage in einer etwa 300 Quadratmeter umfassenden Einhausung.

Im Widerspruchsverfahren wird die Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung des Landratsamts nochmals vollumfänglich geprüft. Bei der Entscheidung muss sich die Behörde am Zweck der Gefahrenabwehr ausrichten und fachlich und rechtlich beurteilen, ob die vorgesehene Sanierungsmaßnahme hierzu geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Nach den Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes sind zur Sanierung von Altlasten auch Sicherungsmaßnahmen zulässig, wenn sie eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern, sodass dauerhaft keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Bei der vorgesehenen Einkapselung handelt sich um ein gängiges Verfahren, das nach Einschätzung des Regierungspräsidiums auch für die Kesslergrube geeignet ist.

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