Erste Anträge auf Waldumbau nach der neuen Forstförderrichtlinie bewilligt

Forstminister Günther: »Vielfältige und anpassungsfähige Mischwälder sind entscheidend für die Zukunft des sächsischen Waldes«

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhält als erste kommunale Waldbesitzerin eine Förderung des Waldumbaus aus der 2020 neu aufgestellten Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2020).


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Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft unterstützt mit einer Fördersumme in Höhe von 96.440 Euro Waldumbaumaßnahmen auf 13 von Sturm und Borkenkäfer stark geschädigten Vorhabensflächen außerhalb von Schutzgebieten. Auf insgesamt 19,1 Hektar sollen stabile, arten- und strukturreiche sowie leistungsfähige Mischwälder entstehen. Dabei werden zwei Drittel der Fläche mit verschiedenen Laub- und Nadelbaumarten bepflanzt, ein Drittel bewaldet sich mit weiteren Baumarten allein mittels Naturverjüngung. Die bisher vorherrschende Fichte wird so mit Arten wie Buche, Berg-, Spitzahorn, Eiche, Hainbuche, Winterlinde, Esskastanie, Birke, Vogelbeere sowie Weißtanne, Kiefer und Lärche ergänzt und abgelöst.

»Ich freue mich, dass die Stadt Bad Gottleuba die Möglichkeiten unseres neuen Förderprogramms für den Waldumbau auf ihren kommunalen Flächen so umfangreich nutzt und wir die Maßnahmen – passend zum Internationalen Tag des Waldes am 21. März – mit Mitteln aus der neuen Richtlinie unterstützen können«, so Forstminister Wolfram Günther. »Die Wiederbewaldung der Schadflächen mit klimastabilen, vielfältigen und anpassungsfähigen Mischbeständen ist entscheidend für die Zukunft des sächsischen Waldes. Denn nur deutlich arten- und strukturreichere Wälder werden in einem sich weiter wandelnden Klima mit extremen Hitze- und Trockenjahren bestehen können. Darüber hinaus dienen die Maßnahmen dem dauerhaften Erhalt der Bestände sowie der vielfältigen Ökosystemleistungen und der biologischen Vielfalt in unseren Wäldern.«

»Waldgebiete bestimmen das Bild unserer Region, insbesondere unserer Gemeinde. Eine zielgerichtete Waldbewirtschaftung ist wichtig. Der Wald soll wieder seiner Bestimmung gerecht werden. Der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel ist die Erholungsfunktion des Stadtwaldes besonders wichtig. Daher wird am Rundweg auf dem Tannenbusch ein Waldlehrpfad eingerichtet. Bänke, die zum Verweilen mit Aussicht auf das schöne Bad Gottleuba einladen, sollen auch noch aufgestellt werden«, sagt Madlen Rätze, Amtsverweserin der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.

Die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft unterstützt die sächsischen privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer dabei, auf Waldschäden zu reagieren und den Waldumbau beschleunigt voranzubringen. Für Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung sowie für die Wiederbewaldung der Schadflächen stehen seit 2020 bis zum Jahr 2023 insgesamt rund 38 Millionen Euro zur Verfügung.

»Die neu konzipierte Förderrichtlinie wird von den Waldbesitzenden stark nachgefragt«, so Forstminister Günther. »Wir haben die Fördervorgaben und das Verfahren vereinfacht und die Unterstützung des Waldumbaus einschließlich der Wiederaufforstung der Schadflächen grundlegend neugestaltet. Die technische und organisatorische Umsetzung war eine große Herausforderung. Für die Bewältigung und die Umsetzung der Forstförderung danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachsenforst und allen Beteiligten«.

Bislang sind 1.748 Anträge mit einem Volumen von insgesamt 12,3 Millionen Euro eingegangen. Sie verteilen sich auf 248 Anträge zum Waldumbau, 20 Anträge zu forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, 1.450 Anträge zu Waldschutzmaßnahmen, 23 Anträge zum Bau und zur Unterhaltung von Lagerplätzen sowie 7 Anträge zur Erstaufforstung.

Anträge für Waldumbaumaßnahmen können durch die Waldbesitzer ohne Stichtagsregelung gestellt werden. Die Abrechnung der Fördermaßnahmen kann direkt nach der Anlage der Verjüngung, also beispielweise nach der Pflanzung, erfolgen.

Über den Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt der Freistaat Privatwaldbesitzerinnen und -besitzer durch zahlreiche weitere Angebote, darunter mit Fortbildungsveranstaltungen sowie kostenlosen Beratungsleistungen durch die staatlichen Försterinnen und Förster.

Interessierte Waldbesitzerinnen und -besitzer können sich zu den Leistungen von Sachsenforst für den Privat- und Körperschaftswald im Waldbesitzerportal unter www.sachsenforst.de/waldbesitzer informieren oder sich an den zuständigen Forstbezirk bzw. die Revierleiterinnen und Revierleiter wenden.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie unter: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-wald-und-forstwirtschaft-rl-wuf-2014-4302.html

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