Erste Ausweitung eines Naturparks auf Grundlage des neuen Gesetzes

Neuausweisung von Naturparken und die Arrondierung von Flächen bestehender Naturparke wieder möglich

„Seit zehn Jahren gibt es den Naturpark Lahn-Dill-Bergland und fast genauso lange versuchen die Gemeinden Dietzhölztal und Breidenbach in die Kulisse des Naturparks aufgenommen zu werden. Jetzt endlich konnten wir diesem Wunsch entsprechen“, kommentierte Umweltministerin Priska Hinz heute die amtliche Bekanntgabe der Erweiterung des Naturparks Lahn-Dill-Bergland um die beiden Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis.


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Ermöglicht wurde dies durch eine Änderung der Gesetzeslage, die von Umweltministerin Hinz in 2015 auf den Weg gebracht wurde. Somit sind die Neuausweisung von Naturparken und die Arrondierung von Flächen bestehender Naturparke jetzt wieder möglich. Auf dieser Grundlage können die Gemeinden Dietzhölztal und Breidenbach Naturparkkommunen werden.

„Die Natur ist nicht statisch. Darum ist es wichtig, dass wir als Verwaltung auch flexibel im Umweltschutz und der Förderung des ländlichen Raums agieren können. Denn die Bedeutung der Naturparke als Ort der Begegnung von Menschen mit Natur und Landschaft ist unbestritten“, bekräftigte Ministerin Hinz. Ein zentrales Anliegen von Naturparken ist, den Schutz und die Nutzung der Kulturlandschaften zu verbinden. Die Berücksichtigung der Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Vermarktung regionaler Produkte sowie die Förderung eines nachhaltigen, sanften Tourismus stehen dabei im Vordergrund. „Mit den beiden neuen Gemeinden im Naturpark Lahn-Dill-Bergland werden Naturschutz, Landschaftspflege und –nutzung auf ein breiteres Fundament gestellt. Davon profitieren alle“, so die Ministerin weiter.

Unermüdliches Engagement aller Akteure

Ministerin Hinz dankt allen Akteuren, welche durch ihr unermüdliches Engagement einen wichtigen Beitrag zur Änderung der Gebietskulisse des Naturpark Lahn-Dill-Bergland geleistet haben. Insbesondere beglückwünscht die Umweltministerin die Gemeinden Dietzhölztal und Breidenbach zu ihrer neuen Mitgliedschaft, welche mit Veröffentlichung des Staatsanzeigers Nr. 41/2017 am Montag den 09. Oktober 2017 Rechtskraft erlangt.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel