Erweitertes Tätigkeitsfeld der Stiftung Naturschutz Berlin

Durch Gesetzesänderung ermöglicht

Der gesetzliche Stiftungszweck der Stiftung Naturschutz Berlin soll neu ausgerichtet und an die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Aufgaben des Stiftungsrats und des ehrenamtlich tätigen Vorstands neu bestimmt und die Rolle der Geschäftsführung gesetzlich festgeschrieben werden. Dem entspricht der heute von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel vorgelegte und vom Senat beschlossene Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Stiftung Naturschutz Berlin vom 26. März 1981 sowie die Verordnung über die Satzung der Stiftung Naturschutz Berlin vom 25. Januar 1982 geändert werden sollen.


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Die Aufgabe der Stiftung Naturschutz Berlin ist die materielle und ideelle Förderung des Schutzes der Natur und die Pflege der Landschaft. In den letzten Jahren kamen umfangreiche Aufgabenthemen hinzu, die über das ursprünglich eingeschränkte Handlungsfeld hinausgehen. Die Stiftung bietet inzwischen z.B. mit den Schwerpunkten Vernetzung, Information (z.B. Umweltkalender) und Stärkung des Ehrenamtes (z.B. Bundesfreiwilligendienste) sowie der jährlichen Veranstaltung „Langer Tag der StadtNatur“ breitere öffentlichkeitswirksame Angebote.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte den Änderungsbedarf aufgegriffen und in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 den Senat aufgefordert, die Arbeit der Stiftung Naturschutz mit dem Ziel der Überprüfung des Stiftungszwecks zu modernisieren und die Stiftungsgremien zu professionalisieren.

Der Gesetzentwurf wird nun in das Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung eingebracht.

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