Erweitertes Tätigkeitsfeld der Stiftung Naturschutz Berlin
Durch Gesetzesänderung ermöglicht
Der gesetzliche Stiftungszweck der Stiftung Naturschutz Berlin soll neu ausgerichtet und an die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Aufgaben des Stiftungsrats und des ehrenamtlich tätigen Vorstands neu bestimmt und die Rolle der Geschäftsführung gesetzlich festgeschrieben werden. Dem entspricht der heute von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel vorgelegte und vom Senat beschlossene Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Stiftung Naturschutz Berlin vom 26. März 1981 sowie die Verordnung über die Satzung der Stiftung Naturschutz Berlin vom 25. Januar 1982 geändert werden sollen.
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