Erweiterung des Naturschutzgebietes Hönnetal in Kraft

Die Flächen im Hönnetal und Balver Wald sind jetzt auch Naturschutzgebiete. Foto: Blossey/Märkischer Kreis
Die Flächen im Hönnetal und Balver Wald sind jetzt auch Naturschutzgebiete. Foto: Blossey/Märkischer Kreis

Das Naturschutzgebiet Hönnetal und Balver Wald ist jetzt noch größer

Das Änderungsverfahren zum bestehenden Landschaftsplan ist inzwischen abgeschlossen.

Das Änderungsverfahren zum bestehenden Landschaftsplan „Balve – Mittleres Hönnetal“ ist abgeschlossen und mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft getreten ist. Das teilt die Untere Landschaftsbehörde des Märkischen Kreises teilt mit. Damit sind auch die Flächen im Hönnetal und im Balver Wald als Naturschutzgebiete festgesetzt, die als europäisches Natura2000-Schutzgebiet - also als FFH-Gebiet - gemeldet sind.


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Die Naturschutzgebiete dürfen aber nach wie vor betreten werden, wenn man auf den vorhandenen Wegen bleibt und die Besonderheiten der Gebiete bei einer stillen Erholung genießen will. Insbesondere im Naturschutzgebiet Hönnetal und in den Erweiterungsflächen ist aber unter anderem das Betreten der Höhlen – außer der Reckenhöhle - oder das Klettern an den Felsen verboten, weil die Flächen Vorranggebiete für Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume sind. Derartige Nutzungen sind mit dem Schutzzweck der Gebiete nicht vereinbar.

Die getroffenen Regelungen dienen dem Schutz für die gut erhaltenen Schluchtwälder, die zahlreichen natürlichen Felsen mit Kalkpionierrasen und Felsspaltenvegetation, die nicht touristisch erschlossenen Höhlen, großflächige Waldmeister-Buchenwälder und Orchideen-Kalk-Buchenwälder im „Hönnetal“. Dieser Schutz gilt auch für die Hainsimsen-Buchenwälder, Waldmeister-Buchenwälder und Erlen-Eschen-Weichholz-Auenwälder im „Balver Wald“ und für die anderen Schutzgebiete im Landschaftsplan. Hier und in den anderen Naturschutzgebieten sind  nur natur- und landschaftsverträgliche Nutzungen, wie beispielsweise Wandern oder stilles Erleben in der Natur möglich.

Der Landschaftsplan und die darin enthaltenen Regelungen für die einzelnen Schutzgebiete sind auf der Homepage des Märkischen Kreises unter www.maerkischer-kreis.de im Geodatenportal veröffentlicht und können jederzeit eingesehen werden.

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