EU genehmigt Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum

Minister Jost: Mit unserem Programm bringen wir ländliche Entwicklung ein gutes Stück voran

Lange hat es auf sich warten lassen. Jetzt endlich soll das Geld aus Brüssel fließen. Die EU-Kommission hat den vom Umweltministerium erarbeiteten Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014-2020 (kurz SEPL) offiziell genehmigt. Mit rund 53,2 Millionen Euro können nun bis 2020 saarländische Projekte in den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz sowie Regional- und Dorfentwicklung gefördert werden.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

 

Umweltminister Reinhold Jost zeigte sich hoch erfreut: „Die Genehmigung des SEPL ist ein Beweis unserer guten Arbeit. Damit bringen wir den ländlichen Raum im Saarland ein gutes Stück voran.“

Von den 53,2 Mio. Euro, die in den kommenden Jahren für die ländliche Entwicklung zur Verfügung stehen, kommen rund 28,6 Mio. € aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die restlichen Mittel stammen von Bund und Land. Jost dazu: „Damit zeigen wir, dass das Saarland trotz angespannter Haushaltslage in den ländlichen Raum investiert.“

Laut Minister Jost setzt das Saarland unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner individuelle inhaltliche Schwerpunkte in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und allgemeine ländliche Entwicklung. „Wir wollen mit dem zur Verfügung stehenden Geld Anreize schaffen und unterstützen Vorhaben, die stark auf die gemeinschaftlichen Ziele ausgerichtet sind und die ohne die Förderung nicht durchgeführt würden. Die Fördermittel sind gut angelegt, denn ein starker ländlicher Raum kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute.“

Im Jahr 2016 kommen noch einmal EU-Mittel in Höhe von rund 4,9 Mio. € hinzu. Damit sollen gezielt die aus naturbedingten Gründen benachteiligten Landwirte im Saarland unterstützt werden.

Folgende Maßnahmen werden im Zeitraum 2014-2020 aus dem ELER gefördert:

  • Agrarinvestitionsförderung
  • Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Ökologischer Landbau
  • Agrarumweltmaßnahmen (Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter, Integration naturbetonter Strukturelemente in der Feldflur (Blühflächen), Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, Förderung des Erhalts extensiver Obstbestände (Streuobstwiesen))
  • Schutz- und Bewirtschaftungspläne für NATURA 2000-Gebiete
  • Nichtproduktive Investitionen zum Erhalt der biologischen

Vielfalt auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen

  • Ausgleichszahlungen für NATURA-2000-Gebiete
  • Ausbau der forstlichen Infrastrukturen (Wegebau)
  • Waldbauliche Maßnahmen (Bodenschutzkalkungen)
  • Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
  • Breitbandausbau (Lückenschluss in der Internetgrundversorgung ländlicher Gebiete)
  • LEADER (Förderung von ländlichen Regionen über regionale

Entwicklungskonzepte nach dem bottom-up-Ansatz)

  • ab 2016: Ausgleichszulage für aus naturbedingten oder sonstigen Gründen benachteiligte Gebiete

Mit der Arbeit am SEPL 2014-2020 wurde bereits im Jahr 2012 begonnen. Teilweise erhebliche Verzögerungen auf europäischer Ebene, auf die das Saarland keinen Einfluss hatte und von denen alle Länder betroffen waren, führten zur verspäteten Genehmigung durch die EU. Jost: „Wir gehen jetzt mit Nachdruck daran, die verlorene Zeit aufzuholen.“

Hintergrund:

Seit 1962 gibt es eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf europäischer Ebene. Damals wurde die Harmonisierung der Agrarpolitik beschlossen, um die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zu garantieren und die Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten zu verringern.

Heute gliedert sich die GAP in zwei so genannte Säulen: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) mit seinen entkoppelten Direktzahlungen (Betriebsprämien) als Erste Säule und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als Zweite Säule. Der ELER soll die Landwirtschaft in ihrer Funktion für Land und Umwelt stärken und zugleich die generelle Entwicklung der ländlichen Räume unterstützen.

Der ELER arbeitet in siebenjährigen Förderperioden und wird im föderalen Deutschland über Entwicklungsprogramme der einzelnen Bundesländer umgesetzt. Im Saarland wird der ELER-Ansatz durch den „Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014-2020“ umgesetzt.

Saarland