EU-Parlament beschließt kontroverse Regeln zur Wald- und Landnutzung

CO2-Emissionen und CO2-Bindung sollen bis 2030 durch Wälder, Ackerland und Grasland ausgeglichen werden

Das Plenum des EU-Parlaments hat am Mittwoch über den Bericht der Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) abgestimmt


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.Die EU-Mitgliedstaaten sollen bis 2030 dafür sorgen, dass CO2-Emissionen und CO2-Bindung durch Wälder, Ackerland und Grasland ausgeglichen sind. Nach 2030 sollen die EU-Staaten dafür Sorge tragen, dass mehr Kohlenstoffdioxid gebunden als emittiert wird.

Aus Sicht von Umweltverbänden ist der angenommene Text dennoch ein herber Rückschlag im Kampf gegen den Klimawandel. So bemängelte Hanna Aho von FERN den angepeilten Zeitraum 2000 bis 2012, um den forstwirtschaftlichen Referenzwert zu berechnen. Die EU-Kommission hatte 1990 bis 2009 vorgeschlagen.

Falls Staaten in der zeitlichen Perspektive ihre forstwirtschaftlichen Aktivitäten ändern, so würden die atmosphärischen Auswirkungen dieses Wandels insgesamt berechnet aufgrund der resultierenden Veränderungen in den Treibhausgasemissionen und -Senken gegenüber dem Referenzwert.

Aho erläuterte: „Das bedeutet, dass CO2-Emissionen aus der gestiegenen Holzernte für Bioenergie, die mit der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie von 2009 angeregt wurde, nicht berücksichtigt werden.“

Auch Sini Eräjää von BirdLife Europe kritisierte, dass die LULUCF-Position des EU-Parlaments mit den Vorschriften zu Bioenergie und erneuerbaren Energien inkohärent sei.

Ebenfalls problematisch: Holzprodukte, etwa Baumaterial oder Möbel, dürfen als Kohlenstoffspeicher gewertet werden. Auch soll es den EU-Staaten ermöglicht werden, LULUCF-Zertifikate auf die Sektoren außerhalb des Emissionshandels anzurechnen. Das umfasst im Einzelnen Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall, die in der Verordnung zur Lastenteilung (Effort Sharing Regulation) zusammengefasst sind.

Einen Lichtblick machte Aho beim Management von Feuchtgebieten aus. Die Trockenlegung von Mooren etwa würde sich nach dem Willen des EU-Parlaments negativ in den Berechnungen niederschlagen.

Nun muss noch der Ministerrat seine allgemeine Ausrichtung finden. Bei seinem Treffen am 12. und 13. Oktober wird dies vermutlich der Fall sein. Anschließend können die interinstitutionellen Verhandlungen beginnen.

Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. direkter Link zum Artikel