EU will gebietsfremde Arten in der heimischen Tier- und Pflanzenwelt bekämpfen

Bürger sollen bei der Umsetzung mitreden

Der aus Nordamerika stammende Waschbär sieht zwar putzig aus, stellt aber besonders für Greifvögel eine ernste Gefahr dar. Das sich in Deutschland rasant verbreitende Tier macht sich gern über die Nester gefährdeter Vögel her.


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Der Signalkrebs, der ursprünglich als Speisekrebs aus Amerika eingeführt wurde, ist Überträger der Krebspest, eine todbringende Gefahr für unseren einheimischen Edelkrebs.– Beispiele für eingewanderte gebietsfremde Tierarten, die uns in unseren Breiten Probleme bereiten.

Die Europäische Union hat inzwischen zum Erhalt der biologischen Vielfalt eine Verordnung erlassen, in der sie 37 Tier- und Pflanzenarten auflistet, die sich in Europa auf Kosten heimischer Arten ausbreiten. Ziel ist es, diese so genannten „invasiven“ Arten deutlich zu reduzieren oder deren weitere Verbreitung einzuschränken.

Bevor die von der EU vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung der gelisteten Tier- und Pflanzenarten umgesetzt werden können, wird derzeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung soll sich jeder interessierte Bürger über das konkrete Vorgehen informieren und dazu äußern können. Die Entwurfsblätter mit den artbezogenen Managementmaßnahmen stehen dabei im Vordergrund.

Diese Maßnahmenblätter inklusive der entsprechenden Hintergrundinformationen zu den Inhalten der EU-Verordnung sind bis 18. Oktober 2017 auf dem Portal www.anhoerungsportal.de veröffentlicht. Dort werden die ausgelegten Dokumente zur Ansicht und mit der Möglichkeit, sich frühzeitig an deren Änderung oder Überarbeitung zu beteiligen, bis zum Ende der Anhörungsfrist am 20. November 2017 bereitgestellt.

Für Stellungnahmen sollte vorzugsweise das Anhörungsportal im Internet genutzt werden. Alternativ können die Unterlagen aber auch im Zentrum für Biodokumentation, Am Bergwerk Reden 11, 66578 Landsweiler-Reden, eingesehen werden. Dort besteht ebenfalls die Möglichkeit, Stellungnahmen (auch zur Niederschrift) abzugeben.

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