Fällen von Bäumen: Was ist erlaubt?

Zum Beginn der Gartensaison: Umweltamt macht auf die Regeln der Baumschutzverordnung aufmerksam

Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm der Beginn der diesjährigen Gartensaison. Vor diesem Hintergrund macht das Amt für Umweltschutz der Stadt Bayreuth auf die Regelungen der städtischen Baumschutzverordnung aufmerksam. Mit ihr soll der Bestand an großen Laubbäumen im Stadtgebiet geschützt werden.


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Durch die Verordnung sind einstämmige Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimeter – einen Meter über dem Erdboden gemessen – geschützt. Gleiches gilt für mehrstämmige Laubbäume, wenn ein Stamm mehr als 50 Zentimeter Umfang – ebenfalls einen Meter über dem Erdboden gemessen – aufweist. Von den Nadelbäumen sind nur Eiben und Gingkos geschützt. Nicht geschützt sind Pappeln (mit Ausnahme der Silberpappel) und Obstbäume (mit Ausnahme von Wildobst- und Walnussbäumen).

Befreiung muss schriftlich beantragt werden

Wer einen geschützten Baum fällen oder wesentlich verändern will, braucht hierfür eine Befreiung der Stadt Bayreuth. Sie muss schriftlich beantragt werden. Den vollständigen Text der Baumschutzverordnung und die Antragsformulare sind beim Amt für Umweltschutz im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, erhältlich. Sie stehen außerdem auf bayreuth.de zum Download zur Verfügung.

Unabhängig hiervon ist die Beseitigung von Bäumen, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, und von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüsch oder anderen Gehölzen auch im Garten nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für einen Rückschnitt bis auf bodennahe Höhe (sogenanntes „Auf den Stock setzen“). Nur in begründeten Einzelfällen können hier Befreiungen erteilt werden.

Antrag rechtzeitig stellen

Die Entscheidung über einen Fällantrag nimmt aufgrund der erforderlichen fachlichen Stellungnahmen geraume Zeit in Anspruch. Das Umweltamt bittet daher darum, Anträge rechtzeitig vor der beabsichtigten Fällung zu stellen.

Für weitere Auskünfte und Erläuterungen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 4. Stock, Zimmer 411 oder 414, Telefon 0921 251368 oder 251388, zur Verfügung.

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