FFH-Gebiete werden flächenscharf abgegrenzt

Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung bis 1. März verlängert

Die Grenzen der bayerischen Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiete müssen laut einer EU-Auflage genauer dargestellt werden. Um den aktuellen Vorgaben der EU nachzukommen, werden die bisher an die EU gemeldeten bayerischen FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) in der Bayerischen Natura 2000-Verordnung abgebildet.


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Die Bayerische Natura 2000-Verordnung wird für alle Betroffenen so einfach wie möglich umgesetzt. Derzeit findet dazu die Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Frist zur Beteiligung der Verbände bzw. der Öffentlichkeit in diesem laufenden Verfahren wurde insoweit bis zum 1. März 2015 verlängert. Natura 2000 (bestehend aus FFH- und Europäischen Vogelschutzgebieten) ist ein europaweites Schutzgebietsnetz für besonders wertvolle Lebensraumtypen und Arten. Kern des Verfahrens ist die Feinabgrenzung der FFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000 auf Basis der schon seit längerem bestehenden Meldegrenze 1:25.000. Eine verbindliche Abgrenzung der Gebiete ist erforderlich, da die FFH-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden muss. Außerdem ist die Abgrenzung für den Vollzug der Agrarförderung notwendig. Gebietsgrenzen werden, soweit fachlich wie rechtlich möglich, innerhalb enger Vorgaben auf Flurstücksgrenzen oder örtlich erkennbare Strukturen angepasst. Zudem werden maßstabsbedingte kartographisch-technische Verzerrungen bereinigt. Eine Erweiterung der Gebiete findet ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Grundstückeigentümers nicht statt. Es werden keine neuen FFH-Gebiete ausgewiesen. Zusätzliche Erhaltungsziele werden in den bestehenden Natura 2000-Gebieten nur soweit formuliert, als das für eine rechtskonforme Umsetzung des FFH-Rechts unverzichtbar ist.

Die Regierungen sind in Bayern Anlaufstellen für Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bayerischen Natura 2000-Verordnung im jeweiligen Regierungsbezirk. Einwendungen können somit noch bis zum 1. März 2015 sowohl postalisch als auch vorzugsweise per E-Mail an die Regierung von Unterfranken – Höhere Naturschutzbehörde – 97064 Würzburg (natura2000@reg-ufr.bayern.de) gerichtet werden.

Kartenmaterial und weitere Informationen stehen auf der Homepage des Bayerischen Umweltministeriums zur Verfügung: www.stmuv.bayern.de.

Regierung von Unterfranken direkter Link zum Artikel