FFH-Richtlinie: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und Irland

Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebiets

Österreich soll die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) einhalten und dafür sorgen, dass das Wasserkraftwerk Ferschnitz sich nicht negativ auf die Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebiets auswirkt, in dem es gebaut werden soll. Dazu hat die EU-Kommission Österreich aufgefordert.


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Nach Auffassung der Kommission haben die Behörden das Vorhaben nicht im Einklang mit der FFH-Richtlinie geprüft. Das Gebiet im Niederösterreichischen Amstätten ist ein wichtig zur Erhaltung des Huchens und befindet sich in einem nicht zufriedenstellenden Zustand. Laut Kommission wird das Vorhaben die Belastung der dortigen Gewässer noch erhöhen.

Auch Irland hat die Kommission zur Stärkung des Naturschutzes aufgefordert. Irland hat es versäumt, rechtzeitig seine Schutzgebiete auszuweisen und keine Erhaltungsziele und -maßnahmen in diesen Gebieten festgelegt.

Wenn Österreich und Irland den Aufforderungen der Kommission nicht innerhalb von 2 Monaten nachkommen, kann sie die Fälle an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel