Flurbereinigung in Oberthal-Gronig

Umwelt-Staatssekretär Krämer überreicht Zuwendungsbescheid über 35.000 Euro

Kleinteiliger Grundbesitz wird zu größeren Einheiten zusammengelegt, um die Flächen besser bewirtschaften zu können – das ist das klassische Aufgabengebiet der Flurbereinigung. Im Bodenneuordnungsverfahren Oberthal-Gronig sind nicht nur landwirtschaftliche Flächen betroffen, sondern auch Waldflächen.


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Denn gerade im Oberthaler Privatwald sind infolge der Realteilung die Grundstücke extrem schmal geworden, es bestehen erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf ihren Grenzverlauf, so dass sie nicht mehr bewirtschaftet werden. Grundstückszuschnitte von annähernd 300 m Länge und weniger als 5 m Breite sind längst keine Seltenheit mehr. Zum anderen sind die Grundbücher oft in schlechtem Zustand, weil insbesondere die Waldgrundstücke meist nicht fortgeschrieben, die Eigentumsverhältnisse deshalb vielfach ungeklärt sind und damit den Grundstücksverkehr massiv behindern. Hier schafft das Verfahren Abhilfe.

Die Flurbereinigung bietet aber noch weiteren Nutzen: Durch Grundstückskauf oder -tausch ermöglicht sie der öffentlichen Hand, den für das Naturschutzgebiet „Oberthaler Bruch“ ausgearbeiteten Managementplan umzusetzen. Das Gleiche gilt für das Hochwasserschutzkonzept in der „Imbweiler Wiese“ im Zentrum Oberthals. Nicht zuletzt konnten im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Maßnahmen im Bereich der Blies mit Unterstützung der Flurbereinigung realisiert werden.

„Hier in Oberthal zeigt sich exemplarisch, wie in Bodenneuordnungsverfahren den unterschiedlichsten Anforderungen an den Raum konfliktfrei Rechnung getragen werden kann“, betonte Umwelt-Staatssekretär Roland Krämer bei der Übergabe eines Förderbescheids über rund 35.000 Euro an den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Oberthal-Gronig. Die positive Haltung der betroffenen Grundstückseigentümer habe zudem den Verantwortlichen im Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) die Arbeit erleichtert, so Krämer.

Die Fördersumme aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wird für den Ankauf von Land verwendet.

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