Förderprogramm für Streuobstbäume

Gefördert wird der Schnitt ifünfjährigen Förderzeitraum

Die Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau beim Landratsamt Rastatt macht auf die Neuauflage des Landesprogramms Baden-Württemberg zur Förderung des heimischen Streuobstbaus aufmerksam.


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Gefördert wird wiederum ab dem Winterhalbjahr 2020/2021 der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen ab dem dritten Standjahr. Die Bäume sollten im Außenbereich stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben. Gefördert wird der Schnitt imfünfjährigen Förderzeitraum zweimal mit 15 Euro pro Baum. 

Weitere Information unter www.streuobstbau-bw.info.Auskünfte erteilt auch die Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau unter Telefon 07222 381-4120 oder per E-Mail an u.kimberger@landkreis-rastatt.de.Anträge nimmt das Regierungspräsidium Karlsruhe bis 15. Juli entgegen.

Landratsamt Rastatt