Förderung der biologischen Vielfalt in Städten und Dörfern

Land stellt zusätzliche Mittel zur Verfügung

Städtische und dörfliche Flächen bieten vielen Tier- und Pflanzenarten zunehmend Rückzugs- und Ersatzlebensräume. Damit spielen sie für den Erhalt der biologischen Vielfalt und damit für den Naturschutz eine wichtige Rolle.


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Um diese neue entstehenden Biotopstrukturen zu erhalten und weiter auszubauen, stellt das Land Niedersachsen in diesem Jahr zusätzliche Mittel zur Verfügung. Gefördert werden beispielgebende Initiativen und Projekte, wie die Schaffung von Brach- und Wildwuchsflächen, das Anlegen von Streuobstwiesen oder die Renaturierung von Gewässern.

Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kommunen, Verbände und Vereine, Stiftungen sowie Unternehmen und Organisationen mit gestaltbaren Außengeländen. Die Zuwendung kann bis zu 90 Prozent, bei Kommunen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Die Höhe der Zuwendung muss 5.000 Euro übersteigen. Über genaue Anforderungen und Antragsstellung informiert die NBank.

Die finanzielle Unterstützung für die Maßnahme erfolgt über die Förderrichtlinie „Landschafts­­werte". Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Landesmitteln.

Anträge können bis zum 31.05.2017 unter www.nbank.de/ > Öffentliche Einrichtungen > Energie & Umwelt > Landschaftswerte eingereicht werden.

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz direkter Link zum Artikel