Forderung nach härteren Strafen für Tierquälerei

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Tierquälerei in Zukunft häufiger und härter bestrafen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Dazu legt die Fraktion einen Gesetzentwurf (19/27752) vor. Demnach würden das Tierschutzgesetz und sein Vollzug dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz nicht gerecht, heißt es zur Begründung. „Das Tierschutzstrafrecht führt ein Schattendasein im Nebenstrafrecht.“ Zentrale Mängel seien „erhebliche Kontrolldefizite“ mit der Folge, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nicht entdeckt und verfolgt würden, Vollzugsdefizite bei der Ahndung entdeckter Tierschutzstraftaten sowie eine Strafandrohung, die in keinem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlungen stehe. Die Fraktion fordert unter anderem, das Tierschutzgesetz bei Beibehaltung der strafbaren Tathandlungen in das Kernstrafrecht zu überführen.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel