Forschungspreis ausgeschrieben

Hessisches Ministerium für Umwelt: Wie Tierversuche vermeiden?

Umweltministerin Priska Hinz: „Wir müssen nach weiteren Ansätzen suchen, um Tierversuche zu vermeiden. Deswegen fördern wir die Forschung mit dem Hessischen Tierschutzforschungspreis 2018.“


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„Die Hessische Landesregierung setzt sich schon seit langem dafür ein, dass Tierversuche langfristig durch andere Verfahren ersetzt werden können. Daher schreiben wir alle zwei Jahre den Tierschutzforschungspreis aus“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz anlässlich der Ausschreibung des Hessischen Tierschutzforschungspreises 2018.

Die mit 14.000 Euro dotierte Auszeichnung wird für herausragende wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die einen richtungweisenden Beitrag zur Vermeidung oder Verminderung von Tierversuchen und ähnlichen Eingriffen und Behandlungen in der Forschung, Lehre oder bei der Herstellung biomedizinischer Produkte, wie beispielsweise Impfstoffen und Antikörpern, leisten. Auch berücksichtigt werden Arbeiten, die zu einer deutlichen Verminderung von Schmerzen oder Leiden der verwendeten Tiere beitragen. Bewerbungsfrist ist der 1. Juni 2018.

„Wir dürfen nicht nachlassen, nach weiteren Ansätzen zur Vermeidung von Tierversuchen oder zur Minderung von Schmerzen und Leiden der Tiere zu suchen. Die Hessische Landesregierung will daher gerade für Hessen als wichtigem Standort für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung mit der Ausschreibung des Tierschutzforschungspreises auf Landesebene einen besonderen Anreiz setzen“, betonte Hinz.

Preiswürdig sind Beiträge, die neue methodische Ansätze liefern beziehungsweise bereits bestehende Ansätze aufgreifen und so fortentwickeln, dass sie in der Praxis breite Anwendung finden können. Teilnahme- und vorschlagsberechtigt sind Personen oder Personengruppen, die in Hessen wissenschaftlich tätig sind, sowie in Hessen ansässige wissenschaftlich tätige Firmen und Einrichtungen.

Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury der die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Madeleine Martin, sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Hochschule und Industrie, Behörden und Tierschutzorganisationen angehören.

Hintergrund:

In den letzten beiden Jahrzehnten konnten durch die Entwicklung neuer Methoden und Fortschritte insbesondere in der „in vitro“-Technik („in vitro“ = im Reagenzglas, gemeint sind unter anderem Methoden, die mit Zell- oder Gewebe-/Organkulturen arbeiten) bereits eine Reihe früher üblicher Tierversuche ersetzt oder verringert werden. Nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene wird an diesem Ziel gearbeitet. Dennoch werden jedes Jahr immer noch Millionen von Tieren in belastenden Versuchen eingesetzt. Im Jahr 2016 wurden nach offiziellen Angaben des BMEL 2.854.586 Wirbeltiere für Tierversuche und andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzt. Die am häufigsten verwendeten Versuchstiere sind Mäuse, Ratten und Kaninchen.

Die für die Einsendung erforderlichen Teilnahmeunterlagen gibt es bei der Hessischen Landestierschutzbeauftragten, Dr. Madeleine Martin, Mainzer Str.80, 65189 Wiesbaden, E-Mail: tierschutz@umwelt.hessen.de. Bewerbungsfrist ist der 1. Juni 2018.

Weitere Informationen zum Tierschutzforschungspreis finden Sie auch unter folgendem Link: https://tierschutz.hessen.de/%C3%BCber-uns/preise/tierschutz-forschungspreis

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel