Forststruktur muss erhalten bleiben

Umweltministerin Hinz fordert im Bundesrat eine Klarstellung im Bundeswaldgesetz

Priska Hinz: „Die Arbeit von Waldbesitzern, Forstleuten und Waldarbeitern ist viel mehr als Holzverkauf. Sie pflegen und erhalten den Wald, der Erholungs- und Lebensraum zugleich ist.“

„Die Klarstellung des Bundeswaldgesetzes ist längst überfällig: Die derzeitige kartellrechtliche Auslegung würde dazu führen, dass die hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Landesforstverwaltung stark beschnitten und im Wettbewerb ausgeschrieben werden müssten.


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Damit wären auch andere wichtige Funktionen des Waldes massiv gefährdet: Der Wald ist Erholungsraum, leistet einen wichtige Beitrag zur Biodiversität und zum Klima- oder Trinkwasserschutz. Und das, obwohl in Hessen der Großteil der die 60.000 Waldeigentümer mit der Arbeit der Forstverwaltung zufrieden sind und will, dass es so bleibt!“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute im Bundesrat in der Debatte um eine Änderung des Bundeswaldgesetzes.

Derzeit gibt es eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt, in der es um die Auslegung des Bundeswaldgesetzes in Bezug auf die wettbewerbsrechtlich korrekte Form des Holzverkaufs und die Rolle der staatlichen Forstorganisation geht. Bis Dezember ist hier ein Urteil zu erwarten, die auch große Auswirkungen auf die Forstverwaltung in anderen Ländern und unter anderen eben auch in Hessen hätte.

„Wir brauchen noch bis Ende des Jahres eine Entscheidung. Ohne eine Änderung des Bundeswaldgesetzes steht die Landesforstverwaltung in ihrer bisherigen Organisationsform auf dem Spiel. Das wollen wir nicht“, sagte Hinz in Berlin. „Darum bin ich froh, dass sowohl die Bundesregierung als auch Bayern zugesagt haben, kurzfristig die notwendige Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Wir können den schnellen Weg gehen, das ist gut. Und die Länder müssen nicht, so wie mit Rheinland-Pfalz zunächst geplant, den Vermittlungsausschuss anrufen.“

Der Entwurf für eine Änderung zum Gesetz liegt seit Februar auf dem Tisch, so die Ministerin: „Der Bundesminister hat ein entsprechendes Gesetzesvorhaben mehrfach öffentlich und in parlamentarischen Beratungen auch hier im Bundesrat angekündigt und dann am 25. Februar dieses Jahres den Ländern einen Referentenentwurf zur Stellungnahme zugeleitet. Umso ärgerlicher war es, dass das Vorhaben am Ende blockiert wurde.“

„Die Arbeit von Waldbesitzern, Forstleuten und Waldarbeitern ist viel mehr als nur Holzverkauf: Es geht um die Pflege und den Erhalt unserer Wälder als artenreicher Lebensraum, als Erholungsraum und als Trinkwasserlieferant. Ein Baum ist kein Industrieprodukt wie ein Joghurtbecher, der nur einen Zweck erfüllt! Ich hoffe, sehr, dass alle Wort halten und bis Ende des Jahres tatsächlich das neue Bundeswaldgesetz beschlossen ist.“

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel