Fortsetzung der Luftbeobachtung wegen hoher Waldbrandgefahr

Abhängigkeit von den Wetterprognosen

Wegen des anhaltenden trockenen Wetters und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr für besonders gefährdete Waldgebiete hat die Regierung von Oberfranken im Einvernehmen mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Bayreuth vom 07.08.2018 bis 08.08.2018 den Einsatz von Luftbeobachtern zur Durchführung von Beobachtungsflügen für den gesamten Regierungsbezirk angeordnet.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Ob auch an den Folgetagen eine Überwachung erforderlich ist, wird in Abhängigkeit von den Wetterprognosen entschieden.

Die Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die Einsatzflugzeuge und die Piloten zur Verfügung. An Bord der eingesetzten Flugzeuge befinden sich neben den Piloten ausgebildete Luftbeobachter, die die relevanten Waldgebiete aus der Luft auf mögliche Brandgefahren hin absuchen. Wird ein Brand festgestellt, werden die Feuerwehren über die Integrierte Leitstelle alarmiert und die Einsatzkräfte werden vom Luftbeobachter zur Einsatzstelle gelotst. Die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz trägt die Regierung von Oberfranken aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds.

Die Regierung von Oberfranken appelliert an alle Besucher der ober-fränkischen Wälder, äußerste Vorsicht walten zu lassen und keines-falls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Schon ein Funke oder eine weggeworfene Zigarettenkippe können Gras, Nadelstreu und am Boden liegende Zweige entzünden und einen folgenschweren Brand auslösen. Zudem sollte wegen des Brandrisikos durch heiße Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund geparkt werden. Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt ohnehin ein Rauchverbot im Wald.

Regierung von Oberfranken direkter Link zum Artikel