Freilebende Katzen

Landestierschutzbeauftragte unterstützt Städte und Gemeinden bei der Problematik freilebender und -laufender Katzen durch Handreichungen

Deutschlands Heimtier Nummer eins ist und bleibt die Katze: Im Jahr 2014 lebten nach Angaben des Zentralverbandes (ZZF) 11,8 Mio. Katzen in 20 Prozent der Haushalte in Deutschland. Leider führt dies aber auch immer wieder zu Problemen. Die Zahl verwilderter Katzen steigt, die Tierheime sind voll.


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Seit Jahren haben sich Städte und Gemeinden mit der Zunahme freilebender Katzen auseinander zu setzen.

Mangels einer tierschutzrechtlichen Möglichkeit wählten deutschlandweit bislang über 250 Städte und Gemeinden einen ordnungsrechtlichen Weg, um das Problem einzudämmen.

Inzwischen wurde das Tierschutzgesetz aber geändert. Da am 24.04.2015 die notwendige Ermächtigung in Kraft trat, ist es den Kommunen nun auf tierschutzrechtlicher Basis möglich, gegen das Elend verwilderter Hauskatzen tätig zu werden, aber auch die Halter von Katzen, die freilaufen gelassen werden, stärker in die Pflicht zu nehmen. Neben verstärkter Öffentlichkeitsarbeit stehen insbesondere das Unfruchtbarmachen freilebender Katzen, aber auch letztlich ein Kastrationsgebot für Katzen, die Freilauf haben, im Mittelpunkt der Möglichkeiten. Durch diese Maßnahme werden längerfristig für Fundtiere Kosten gesenkt und Tierheime entlastet.

Zur Unterstützung interessierter Kommunen veröffentlichte die Landestierschutzbeauftragte, Madeleine Martin, heute eine Handreichung, die diesen bei der Durchführung des Tierschutzgesetzes helfen soll.

„Die Handreichung umfasst vier Papiere. Dabei ist ein beispielhafter Flyer für die Öffentlichkeitsarbeit, der die wichtigen Inhalte ansprechend darlegt und in den nur noch die jeweilige Kommune ihre Adresse und ihre Partner einsetzen müsste.

Dazu gehört auch ein FAQ-Papier mit Antworten auf die wichtigsten Fragen und ein Muster für eine Verordnung (die natürlich ggf. noch an die jeweiligen örtlichen Bedingungen angepasst werden kann“, so Martin heute in Wiesbaden. „Wichtiger Partner ist dabei auch der Landestierschutzverband, der mit seinem Kastrationsmobil seine Mitgliedervereine und deren Kommunen zur Seite steht“. Tierschutzorganisationen, interessierte Kommunen und Tierärzte sollten jetzt zusammenarbeiten zum Wohle der Tiere und Entlastung der Tierheime!

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz