Freistellung der Ortslagen im Landschaftsschutzgebiet wird auf den Weg gebracht

Märkische Schweiz:

Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger möchte in Landschaftsschutzgebieten (LSG) nach DDR-Recht die noch geltenden Bauverbote in Ortslagen aufheben. Bei LSG seit der Wiedergründung des Landes Brandenburg am 3. Oktober 1990 wurden die Innenbereiche von vornherein nicht einbezogen.


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Vogelsänger: „Wir haben mit Kommunalpolitikern aus der Region und Landtagsabgeordneten der SPD und der CDU gestern vereinbart, am Beispiel des Naturparks Märkische Schweiz mit einer Änderungsverordnung eine Freistellung von den Bauverboten innerhalb der Ortslagen vorzunehmen. Ziel ist, die Entwicklung in den betroffenen Gemeinden voranzubringen, die Planungshoheit der Kommunen in den Ortslagen nicht einzuschränken und gleichzeitig die Zugehörigkeit zum Naturpark beizubehalten.“

60 Vergleichsfälle im gesamten Land Brandenburg

„Landesweit haben wir“, so der Minister weiter, „60 LSG identifiziert, in denen es aus DDR-Zeiten noch diese generellen Verbote gibt. Im kommenden Jahr wollen wir uns vier weitere LSG vornehmen und hierzu neue Verordnungen mit überarbeiteten Grenzen und mit Ausgliederung der Ortslagen erlassen.“

Von den Freistellungen sind in der Märkischen Schweiz fünf Kommunen mit insgesamt 27 Ortslagen betroffen. Der Naturpark Märkische Schweiz wurde im Rahmen des Nationalparkprogramms der DDR am 12. September 1990 festgesetzt. Er setzt sich aus sechs Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung zusammen. Im Ausweisungsverfahren wurden alle Ortschaften, wie bis dahin üblich, in das LSG einbezogen. Sie sind somit nicht von den Verboten der Schutzgebietsverordnung ausgenommen. Das in der Ursprungsverordnung festgelegte Einvernehmen der Naturparkverwaltung bei der Aufstellung von Bauleitplänen wurde seit Jahren nicht mehr angewendet und 2014 per Änderungsverordnung aufgehoben. Inhaltliche Widersprüche von Flächennutzungsplänen und B-Plänen mit der LSG-Verordnung werden derzeit im Rahmen von Zustimmungsverfahren geklärt.

Um die Bauleitplanung innerhalb der Ortslagen zukünftig von der Zustimmung des Ministeriums unabhängig zu machen, ist eine Freistellung von den Verboten der Verordnung vorgesehen. Dabei sollen auch Ortslagen und Flächen freigestellt werden, für die bisher noch keine städtebauliche Satzung aufgestellt wurde.

Das Verfahren zur Freistellung der Ortslagen im Naturpark erfolgt parallel zum Erlass einer Erhaltungszielverordnung für die FFH-Gebiete und zur Erarbeitung der FFH-Managementpläne.

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg direkter Link zum Artikel