Frist für Einwendungen bis 1.März verlängert

Die Frist zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Natura 2000-Verfahren wird verlängert

Das hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt. Einwendungen können nun bis zum 1. März 2015 sowohl postalisch als auch vorzugsweise per E-Mail an die Regierung von Unterfranken – Höhere Naturschutzbehörde – 97064 Würzburg (natura2000@reg-ufr.bayern.de) gerichtet werden.


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Nähere Informationen unter http:\\q.bayern.de\natura2000-beteiligung und im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Pfaffengasse 11. Dort hängen im Erdgeschoss auch die Pläne aus.

Hintergrund:

Wie berichtet, müssen die Karten der bayerischen Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiete laut einer EU-Auflage genauer werden. Dadurch können sich geringfügige Verschiebungen der bereits bekannten Grenzen ergeben. Derzeit findet die Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

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