Für Hunde gilt ab 1. April Anleinpflicht

Brut- und Setzzeit beginnt - Sieben Freilaufflächen ausgewiesen

Am 1. April beginnt die Brut- und Setzzeit und so besteht bis zum 15. Juli wieder die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der übrigen freien Landschaft. Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).


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In der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sollen die in der freien Natur und Landschaft lebenden Tiere, die durch freilaufende Hunde gestört werden könnten, besonders geschützt werden. Besonders Bodenbrüter, wie Rotkelchen und Wachteln, aber auch Jungwild benötigen Ruhe zur Aufzucht.

Aber auch auf freien Landschaften, wie innerstädtischen Grünflächen, gilt in dieser Zeit die Anleinpflicht, da auch hier viele Vögel brüten. In Oldenburg sind davon beispielsweise der Kleine und Große Bürgerbusch, der Utkiek, die Wallanlagen sowie die Deiche und sonstige Bereiche an Gewässern wie etwa der Swarte-Moor-See, der Drielaker See, der Tweelbäker See oder die Bornhorster Seen betroffen. Die Wanderwege durch die Grünzüge und Grünbereiche sind Teil der freien Landschaft, so dass Hunde auch dort anzuleinen sind. Die wesentlichen Bereiche wurden entsprechend beschildert.

Es gibt jedoch auch Bereiche, in denen eine ganzjährige Anleinpflicht gilt. So müssen Hunde in Schutzgebieten wie der Hausbäkeniederung (insbesondere Schwanenteich und Tonkuhle), der Haarenniederung, dem Blankenburger Holz und Klostermark mit dem Blankenburger See sowie dem Bahndammgelände Krusenbusch dauerhaft angeleint werden. Genauere Informationen gibt es in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.

Auch im Eversten Holz gilt seit Februar 2016 aus ordnungsrechtlichen Gründen eine ganzjährige Anleinpflicht. Im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli gilt zusätzlich die Anleinpflicht auch im Bereich der dort ausgewiesenen Freilauffläche.

In Oldenburg gibt es jedoch sieben Freilaufflächen, auf denen Hunde sich trotz Brut- und Setzzeit austoben dürfen. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie werden Hundebesitzerinnen und -Besitzer jedoch dazu aufgerufen, die derzeit geltenden Abstandsregeln einzuhalten. Die Freilaufflächen sind zu finden:

  • an der Großmarktstraße
  • am Flötenteich, Zugang über die Rennplatzstraße
  • hinter der Weser-Ems Halle an der Beverbäke
  • hinter den Sportanlagen an der Kennedystraße
  • beim Schulzentrum Kreyenbrück zwischen IGS Kreyenbrück und Kreyenbrücker Teich
  • am Harrewege auf der Grünfläche zwischen August-Macke-Straße und Heinrich-von-Gagern-Straße
  • am Drielaker See am Hemmelbäker Kanal hinter DB Schenker sowie südlich der Holler Landstraße zwischen Drielaker Kanal und Hemmelbäker Kanal

Eine Übersicht über die Bereiche, in denen die Anleinpflicht gilt sowie der Freilaufflächen können im Internet unter www.oldenburg.de/anleinpflicht heruntergeladen werden.

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