Gehölzpflegesaison bei Straßen.NRW endet

Mit dem Februar endet in diesen Tagen turnusgemäß die Saison der Gehölzpflege

Seit Oktober des vergangenen Jahres waren die Straßenwärter des Landesbetriebes oder von Straßen.NRW beauftragte Unternehmen an den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen im Einsatz. Bäume wurden gestutzt, geläutert oder "auf den Stock" gesetzt. Oberste Priorität hatte dabei die Verkehrssicherheit. Kranke und alte Bäume verlieren ihre Standfestigkeit und könnten Auto- oder Radfahrer und Fußgänger gefährden. Zweige, die in den Verkehrsraum ragen, könnten Fahrzeuge beschädigen. Auch die freie Sicht in Kurven und entlang der Strecke muss gewährleistet sein.


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Da die Pflanzenwelt nun wieder zu wachsen und zu blühen beginnt, findet Gehölzschnitt ab März deshalb nur noch in Ausnahmefällen statt, etwa wenn die Sicherheit auf den Straßen gefährdet ist. Aktivitäten am Straßenrand werden die Autofahrer jedoch auch in den kommenden Tagen und Wochen noch beobachten können. "In der Regel wird das abgeschlagene Holz zwar direkt nach den Pflegearbeiten abtransportiert, doch ein Teil liegt noch vor Ort und wird nun nach und nach weggeschafft", erklärt Frank Eilermann, Fachmann für Gehölzpflege bei Straßen.NRW. "Vereinzelt kann es sein, dass auch noch Bäume entnommen werden, wenn eine wichtige Gehölzpflegemaßnahme nicht im vorgegebenen Zeitraum durchgeführt werden konnte, etwa weil es zu nass war. Das sind aber einzelne und zudem genehmigte Ausnahmefälle."

Biomasse oder neuer Lebensraum

Das meiste Gehölz wird weiterverwertet und zum Beispiel in gehäckselter Form von Betreibern von Biomasseheizkraftwerken genutzt. Oder es kommt als Werkstoff in der Industrie zum Einsatz, etwa für Spanplatten. Eine Nutzung als klassisches Brennholz erfolgt nur in geringem Umfang. Ein Teil der Stämme und Äste verbleibt aber auch vor Ort. Dort bieten sie dann  - als Totholz oder zu Reisighaufen gestapelt - Pilzen, Pflanzen, Insekten und Vögeln einen neuen Lebensraum.

Das abgeschlagene Holz ist also kein Abfall, sondern ein wertvoller nachwachsender Rohstoff. Das senkt die Kosten für eine Gehölzpflegemaßnahme. Falsch ist allerdings die landläufige Meinung, Gehölzpflege sei für den Landesbetrieb ein lukratives Geschäft und nur deshalb finde so mancher "Kahlschlag" am Straßenrand statt. "Im Mittelpunkt der Gehölzpflege bei Straßen.NRW steht die Verkehrssicherheit, nicht ein möglichst optimaler Holzertrag", betont Eilermann.

Nicht lukrativ, sondern kostenintensiv

Höhere Einschlagsmengen führen ohnehin nicht automatisch zu einem höheren Profit. Gehölzpflege an Straßen ist vielmehr komplex und kostenintensiv. Sie findet häufig bei fließendem Verkehr, in beengten Verhältnissen oder in steilen Lagen statt. Und nicht immer ist Handarbeit möglich, mitunter muss technisches Gerät, etwa ein Fällkran, für eine Maßnahme gemietet werden. Übernimmt eine Fremdfirma eine Gehölzpflegemaßnahme für Straßen.NRW, wird meist vereinbart, dass die Unternehmer das anfallende Holz direkt selbst verwerten. Ist dies der Fall, muss der Unternehmer den vermutlich zu erzielenden Erlös vorab in seinem Angebot berücksichtigen. Die Beauftragung der Unternehmen erfolgt nach den öffentlich-rechtlichen Vergaberegeln im Wettbewerbsverfahren.

Bei der Gehölzpflege beachtet Straßen.NRW grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften zu natur- und artenschutzrechtlichen Belangen gemäß dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und dem Bundesnaturschutzgesetz. Die geplanten Maßnahmen werden an die zuständigen Landschaftsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte gemeldet.

In der Saison 2014/2015 haben die Gehölzpflegearbeiten Straßen.NRW rund 22 Millionen Euro gekostet (Autobahn: 5 Millionen Euro, Bundesstraße: 7 Millionen Euro, Landesstraße: 10 Millionen Euro). Die aktuellen Zahlen für die laufende Saison liegen noch nicht vor.

Gehölze am Straßenrand erfüllen wichtige Funktionen: Sie dienen als Sicht-, Blend- und Windschutz oder sichern durch ihre Wurzeln eine Böschung ab. Gleichzeitig stellt das "Straßenbegleitgrün" einen Lebensraum für Säugetiere, Vögel und Insekten dar. Eine Lärmschutzfunktion erfüllen Gehölzstreifen allerdings nicht. Damit die Vegetation ihren verschiedenen Aufgaben gerecht werden kann, finden turnusgemäß im naturschutzrechtlich vorgesehenen Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar Gehölzpflegearbeiten statt.

Weitere Informationen zur Gehölzpflege bei Straßen.NRW unter: www.strassen.nrw.de/umwelt/gehoelzpflege/gehoelzpflege.html

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel