Genehmigung des Kunststoff-Hirschs

Regierungspräsidium Freiburg sieht keine Möglichkeit für dauerhafte Genehmigung des Kunststoff-Hirschs im Wehratal (Kreis Waldshut)

Duldung war nur temporär möglich // Rechtliche Prüfung ergibt, dass eine Legalisierung aufgrund der Schutzbestimmungen nicht zulässig ist

Das Regierungspräsidium Freiburg in seiner Zuständigkeit als Forst- und Naturschutzbehörde sowie der Forst als Grundstückseigentümer sehen keine Möglichkeit, eine dauerhafte Genehmigung für den Kunststoff-Hirsch im Wehratal (Kreis Waldshut) an seinem jetzigen Standort zu erteilen.


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Das berichtet die Behörde in einer Pressemitteilung. Eine Duldung war nach Mitteilung des Regierungspräsidiums nur temporär möglich.

Eine nachträgliche Legalisierung ist nach den umfangreichen Schutzbestimmungen aus dem Forst und Naturschutz nach einer rechtlichen Prüfung nicht möglich und würde einen unerwünschten Präzedenzfall schaffen. Ein solcher wäre ein falsches Signal an potenzielle Nachahmer. Da Bannwälder und andere Schutzgebiete eine hohe Bedeutung für Natur und Landschaft haben, liegt es im öffentlichen Interesse, dass sich dort alle Menschen rechtskonform verhalten.

Seit Ostern 2016 steht im Wehratal zwischen Todtmoos und Wehr auf einem rund 30 Meter hohen Felsen im Staatswald ein fast lebensgroßer Hirsch aus Kunststoff. Die Aufstellung der Figur war weder mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt noch genehmigt. Auch der Veranlasser hat sich nicht zu erkennen geben, heißt es aus dem Regierungspräsidium. Eine vorübergehende Duldung war jedoch für die Zeit möglich, die Regierungspräsidium zu Gesprächen und rechtlichen Prüfungen genutzt hat, da vom Hirsch keine akute Gefährdung für die Sicherheit ausging.

Da der Wunsch aus der Öffentlichkeit und in der Presse immer wieder geäußert wurde, den Hirsch zu einem Dauerzustand werden zu lassen, hat das Regierungspräsidium die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung geprüft. Trotz allen Verständnisses für den Wunsch, Tourismuswerbung auf unkonventionelle Art zu ermöglichen und einen optischen Blickfang für die Autofahrer zu schaffen, ist dies an dieser Stelle nicht möglich. Bei dem Felsen handelt es sich um einen mehrfach geschützten Standort. Das Wehratal mit seinen Steilhängen ist nicht nur als Bannwald nach Landeswaldgesetz (Bannwald Wehratal-Erweiterung), sondern auch als Teil des FFH-Gebiets „Weidfelder bei Gersbach und an der Wehra“ sowie als Teil des Vogelschutzgebiets „Südschwarzwald“ (Natura 2000) geschützt. Die Felsnadel selbst stellt einen nach Paragraf 30 Bundesnaturschutzgesetz und EU-Recht geschützten Felsbiotop dar.

Was heißt das konkret? In den Bannwäldern des Südschwarzwalds werden Lebensräume geschützt, die sich vom Menschen unbeeinflusst und ganz natürlich entwickeln sollen. Dazu gehört auch, dass Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der Bannwälder, ihrer Bodenvegetation oder (felsiger) Standorte führen, nicht zulässig sind. Auch das Aufstellen von Statuen oder Skulpturen sowie die Errichtung von Bildtafeln oder Bauwerken ist nach diesen Bestimmungen nicht erlaubt.

Die Montage der Hirschfigur stellt aufgrund der Verschraubung im Felsen und der damit einhergehenden Schädigung der Vegetation einen Verstoß gegen die Bannwald-Verordnung dar und beeinträchtigt darüber hinaus einen geschützten und europaweit zunehmend gefährdeten Biotop- und Lebensraumtyp (Silikatfelsen mit Felsspalten- und Pioniervegetation). Das Aufstellen einer Hirschskulptur verstößt damit gleich mehrfach gegen bestehende, bußgeldbewehrte Schutzvorschriften (Ordnungswidrigkeiten nach Forst- und Naturschutzrecht).

Insofern hilft alles nichts, denn der Kunststoffhirsch wird seinen exponierten Platz wieder räumen müssen, sobald es die Witterung zulässt. Da das Regierungspräsidium aber auch ein Herz für Hirsche und ihre Fans hat, wird es die Stadt Wehr bei der Suche nach einem genehmigungsfähigen Standort für die Aufstellung eines Bronzehirsches im Wehratal unterstützen.

Regierungspräsidium Freiburg