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"Durch die Sicherstellung sorgen wir dafür, dass die schutzwürdigen Lebensräume in den nächsten zwei Jahren nicht gefährdet werden. Diese Zeit werden wir nutzen, um in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren die Rahmenbedingungen für ein künftiges Naturschutzgebiet Leckfeld zu schaffen." erklärte Minister Habeck.
Vom gesamten ehemaligen Flugplatzgelände wird die Bundeswehr auch mittelfristig einen an der Bundesstraße 199 gelegenen Teil nutzen. Einige baulich vorgeprägte Bereiche bleiben zudem von der einstweiligen Sicherstellung ausgespart, so dass den Gemeinden knapp 40 % der Fläche für ihre Entwicklungsplanungen verbleiben. Hierzu hat es seit September 2013 mehrere Gespräche mit dem Kreis und den Gemeinden gegeben.
Es ist beabsichtigt, das Gebiet zu einem späteren Zeitpunkt zum Naturschutzgebiet zu erklären. Dazu wird es ein umfangreiches Beteiligungsverfahren geben, in dem auch die betroffenen Gemeinden erneut ihre Belange einbringen können.
Die besondere Bedeutung des geplanten Naturschutzgebietes liegt in seinem Charakter einer großräumigen Mageroffenlandschaft, wie sie in dieser Größe im Landesteil Schleswig ansonsten kaum mehr vorhanden ist. Diese seit Jahrzehnten ungedüngten Flächen beinhalten ein Mosaik aus trockener und feuchter Heide, Trockenrasen und artenreichem, mesophilen Grünland mit den dazugehörigen Arten wie beispielsweise Besen- und Glockenheide, Kreuzblümchen und weiterer, teils vom Ausstreben bedrohter Pflanzen und Tiere. Diese Lebensräume sollen durch ein gezieltes Management weiter für Naturschutzwecke entwickelt werden.
Hierzu bedarf es langfristiger, gezielter und schonender Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die die Auswirkungen der Nährstoffeinträge aus der Luft (Eutrophierung) verringern und den seltenen Arten Möglichkeiten zum Überleben bzw. zur Ausbreitung schaffen. "Hierzu laufen mit der derzeitigen Eigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), bereits konkrete Verhandlungen." äußerte sich Habeck erfreut.
Hintergrund
Das Ausweisungsverfahren eines Naturschutzgebietes kann unter Umständen einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen. Um dennoch bei einer Gefährdung von schutzwürdigen Lebensräumen geplante Schutzgebiete schnellst möglich schützen zu können, kann gemäß § 12 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz ein Gebiet für die Dauer von zwei Jahren einstweilig sichergestellt werden. Die Sicherstellung dient dazu, Veränderungen und Zerstörungen eines schutzwürdigen Zustandes zu verhindern. Sie kann schnell erfolgen, da für sie kein umfangreiches Beteiligungsverfahren notwendig ist. Sie kann einmalig bis zu zwei Jahren verlängert werden.