Geschützte Arten: Augen auf beim Online-Kauf

Informationen zu Weihnachtseinkäufen auf den Internetseiten von BfN und Zoll

Wer statt Krawatte oder Parfum eine Geldbörse aus Krokodilleder oder eine Halskette aus Papageienfedern unter den Weihnachtsbaum legen möchte, sollte insbesondere beim Online-Kauf die Augen offen und den Artenschutz im Blick haben.


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Denn im Internet werden häufig Gegenstände angeboten, die nicht oder nur mit bestimmten Genehmigungen gehandelt werden dürfen. Der illegale Online-Handel mit geschützten Tier und Pflanzenarten boomt weltweit. Auch in Deutschland werden geschützte oder sogar vom Aussterben bedrohte Arten verstärkt im Internet angeboten. Besonders gerne und oft werden zum Beispiel Handyhüllen aus Pythonleder, Schmuckwaren aus Papageien- oder Adlerfedern, kleine Elfenbeinschnitzereien, Taschen und Geldbörsen aus Krokodilleder online geordert.

Häufig ist in der Beschreibung des Artikels für die Kundschaft nicht zu erkennen, aus welchem Land die angebotenen Gegenstände versendet werden. Gerade bei der Bestellung im Ausland kann es aber unversehens zu einem Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen kommen. Denn oft beachten die Käuferinnen und Käufer nicht, dass für die Einfuhr von Tieren und Pflanzen sowie Erzeugnissen aus geschützten Arten bestimmte Genehmigungen erforderlich sind. In den Angeboten wird in den meisten Fällen nicht darauf hingewiesen.

Doch auch Unkenntnis schützt weder vor Enttäuschung noch vor Ärger, wenn solche Gegenstände vom Zoll beschlagnahmt werden und der Empfänger anschließend eine empfindliche Strafe zahlen muss.

Als zuständige Behörden stellen das Bundesamt für Naturschutz und der Zoll auf ihren Internetseiten Informationen zum Artenschutz bereit. Wer die Empfehlungen unter www.bfn.de/themen/cites.html oder www.zoll.de beachtet, trägt seinen Teil dazu bei, dass das Geschenk auch wirklich unter dem Weihnachtsbaum liegt.

Bundesamt für Naturschutz direkter Link zum Artikel