Geschützter Lebensraum für Schmetterlinge

Die Region Hannover will mit Hilfe von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) Lebensraum erhalten

Wo der Große Wiesenknopf blüht und die Rote Knotenameise ihr Nest baut, da ist oft auch der Lebensraum für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling günstig – einer gefährdeten Schmetterlingsart. Die Region Hannover will deshalb die Wegsäume und Grabenränder bei Oesselse und Müllingen zum Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) erklären.


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 Eine entsprechende Verordnung hat die Regionsversammlung in ihrer Sitzung am 7. März 2017 einstimmig beschlossen.

Die Unterschutzstellung der Flächen im Süden des „Kirchroder Hügellandes“ soll dazu beitragen, eine stabile, langfristig sich selbst tragende und ausbreitungsfähige Population der in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten Art wiederherzustellen. „Mit der Erklärung eines ‚Bläulings-Biotop‘ können wir den Fortbestand des Schmetterlings zwar alleine nicht garantieren“, erläuterte Sonja Papenfuß, Leiterin des Fachbereichs Umwelt der Region Hannover, „die Verordnung soll aber den Rahmen für den Schutz der seltenen Insekten bilden und schädliche Einflüsse auf die Art und ihren Lebensraum verhindern.“

Mit dem Verzicht auf Sommermahd, Bodenverdichtung oder den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel in dem etwa 3,7 Hektar große GLB, aber auch durch gemeinsam mit den dort wirtschaftenden Landwirten noch zu entwickelnde Pflegemaßnahmen könnte das Vorkommen des Großen Wiesenknopfs und zugleich der Roten Knotenameise als Lebensgrundlagen für den Schmetterling gesichert werden.

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling pflegt besonders enge Beziehungen zur Pflanze: Die Blüten dienen ihm als Nahrungsquelle, Schlaf- und Ruheplatz sowie zur Balz, Paarung und Eiablage. Nach der dritten Häutung lässt er sich als Raupe von der Pflanze fallen und von der Roten Knotenameise in ihr Nest tragen. Dort verbringt er die Zeit bis zu seiner Verwandlung zum Schmetterling im nächsten Sommer und ernährt sich währenddessen als nunmehriger Nicht-Vegetarier von Ameisenbrut.

Die Kategorie Geschützter Landschaftsbestandteil wurde aufgrund der geringen Größe für das Schutzgebiet gewählt. Das Schutzgebiet ist Bestandteil des benachbarten Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Bockmerholz, Gaim“ und gehört damit zu dem Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten in Europa „Natura 2000“.

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