Gewässer sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen

Regierungspräsidium Gießen informiert über besonders geschützte Biotope – In Teil 1 geht es um Gewässer

Natürliche und naturnahe Gewässer sind wertvolle Lebensräume. Libellen, Fische, Wasserläufer, Teichrosen, seltene Vögel – die Liste der Tiere und Pflanzen, die hier leben und wachsen, lässt sich problemlos fortsetzen. Das gilt sowohl für fließende Gewässer, also Flüsse und Bäche, als auch für stehende Gewässer wie Seen, Teiche und Weiher.


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Und das macht sie zu schützenswerten Biotopen. Es gibt viele davon in Mittelhessen, beispielsweise im Naturschutzgebiet Oberes Verstal im Landkreis Gießen, im Dombachtal im Landkreis Limburg-Weilburg, im Naturschutzgebiet Obermooser Teich im Vogelsbergkreis, im Naturschutzgebiet Winshäuser Teich im Landkreis Marburg- Biedenkopf und im Naturschutzgebiet „Aubachtal bei Rabenscheid“ im Lahn-Dill-Kreis. „Aber nicht nur die Gewässer selbst sind geschützt, sondern auch die Ufer einschließlich ihrer naturnahen Vegetation“, berichtet Stefanie Specht vom Dezernat für Schutzgebiete des Regierungspräsidiums Gießen. Flächen in der Aue, die regelmäßig durch die fließenden Gewässer überschwemmt werden, sind ebenfalls geschützt. Künstlich angelegte Gewässer wie beispielsweise Kanäle oder Stauseen fallen hingegen nicht unter die Schutzkategorie von Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Viele dieser wertvollen Lebensräume haben gemeinsam, dass sie nicht nur durch Menschenhand, sondern auch durch den Klimawandel beeinträchtigt werden. Steigende Temperaturen und geringere Niederschläge oder Starkregenereignisse sorgen dafür, dass sich die Lebensbedingungen verändern und die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten gefährdet sind. „Zu den sogenannten Klimaverlierer-Arten zählen über 200 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Darunter befinden sich Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Fische, Reptilien und Amphibien, Vögel, Säugetiere, Libellen, Käfer, Schmetterlinge, Muscheln und Schnecken“, berichtet Franziska Bopf vom RP-Dezernat für Artenschutz. In und an den besonders geschützten Gewässern können beispielsweise der Sumpf-Bärlapp (Pflanze), Zwergtaucher und Wachtelkönig (Vogelarten), die Teichfledermaus, die Kleine Binsenjungfer (Libellenart), der Azurblaue Ahlenlaufkäfer, die Bachmuschel sowie der Bitterling (Fisch) vorkommen. Zudem gehört der Laubfrosch dazu. Er zählt zu den bekanntesten Amphibien.

Äußerlich gut erkennbar ist er durch seine grasgrüne Farbe an der Oberseite. Auffällig ist auch der dunkle Seitenstreifen. „Für die Fortpflanzung benötigen die Laubfrösche flache, pflanzenreiche und sonnige Stillgewässer. Am geeignetsten sind mehrere dicht beieinanderliegende Laichgewässer“, weiß Franziska Bopf. In Hessen hat der Laubfrosch, der in der Roten Liste als „gefährdet“ eingestuft wird, sein Hauptvorkommen in den zentralen Niederungen. Die größten Vorkommen finden sich unter anderem in der Wetterau, in der Horloffaue, in der Wetterniederung zwischen Lich und Hungen, am Rande des Vogelsberges und im Nidda- und Niddertal.

„Die Anzahl der Laubfrösche hat sich in den vergangenen 20 Jahren deutlich verringert“, sagt Franziska Bopf. Die Gründe sind vielfältig. Beispielsweise wurden Flüsse begradigt oder sind ausgetrocknet. Auch invasive Wasserpflanzen, die hier natürlicherweise nicht vorkommen und heimische Wasserpflanzen verdrängen, sind ein Problem. Badebetrieb, Angeln oder Tauchen können dazu führen, dass Brutvögel gestört werden und ihre Brut aufgeben oder dass Froschlaich oder Wasserpflanzen zerstört werden. Das Regierungspräsidium fördert, finanziert und unterstützt daher verschiedene Naturschutz- und Renaturierungsmaßnahmen. Ein Beispiel hierfür ist der Klimaplan Hessen, dessen Maßnahme zur Entwicklung von Biotopverbünden die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Gießen koordiniert. koordiniert. Von der Umsetzung dieser Biotopverbundprojekte profitiert auch der Laubfrosch, da so neue Lebensräume für ihn entstehen und langfristig gesichert werden.

Die Serie

Sie werden als unnütz angesehen, manchmal zerstört und kaum jemand (er)kennt sie: die Biotope (=Lebensräume), die nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt sind – auch ohne offizielle Beschilderung. Es gibt sie natürlich auch in Mittelhessen. Dazu zählen beispielsweise Streuobstwiesen, Moore und magere, artenreiche Mähwiesen. Das Regierungspräsidium Gießen als Obere Naturschutzbehörde trägt zu ihrem Schutz bei und macht mit einer kleinen Serie auf diese wichtigen Lebensräume für viele verschiedene, auch seltene Tiere und Pflanzen aufmerksam. Denn: Nur was wir kennen, können wir lieben und schützen.

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