Glühende Hitze: Tiere nicht im Auto lassen

Amt für Verbraucherschutz appelliert an Tierhalter/Bei Verstoß droht Bußgeld

Bei Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr dürfen Hunde und andere Tiere auf keinen Fall im Auto zurückgelassen werden. Darauf weist das Amt für Verbraucherschutz angesichts der aktuell hohen Temperaturen hin.


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Ein konkreter Fall ereignete sich zum Beispiel am Dienstag, 20. Juni, in Oberbilk: Dem Ordnungsamt wurde gemeldet, dass sich ein Hund seit geraumer Zeit - und das bei einer Außentemperatur von rund 30 Grad Celsius - in einem Auto befinden sollte. Die Einsatzkräfte fanden das Fahrzeug mit einem im Kofferraum sitzenden Hund in der prallen Sonne parkend vor. Zwar waren alle vier Seitenscheiben und das Schiebedach einen kleinen Spalt weit geöffnet; doch durch einen Fensterspalt stellten die Einsatzkräfte fest, dass im Inneren des Fahrzeuges eine sehr hohe Temperatur vorherrschte. Nachdem sie rund 45 Minuten gewartet hatten, kehrte der Hundehalter zu seinem Wagen zurück. Als er sich uneinsichtig zeigte, belehrten ihn die Einsatzkräfte gemäß §8 der Tierschutz-Hundeverordnung. Er muss nun voraussichtlich mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe rechnen.

Im Sommer können in einem Fahrzeug schnell Temperaturen von 60 Grad Celsius und mehr erreicht werden. Die Oberflächen von Armaturenbrett und Lenkrad erhitzen sich sogar bis auf fast 100 Grad Celsius. Auch im Schatten abgestellte Fahrzeuge sind kein geeigneter Aufenthaltsort für Tiere. Die Sonneneinstrahlung ändert sich schon nach kurzer Zeit, sodass das Fahrzeug schon bald der prallen Sonne ausgesetzt sein kann.

Bei extremer Hitze leiden zum Beispiel Hunde bereits nach wenigen Minuten: Die Folgen des Hitzestaus im Fahrzeug können Ohnmacht, Kreislaufkollaps und im schlimmsten Fall der Tod des Tieres sein. Auch einen Spalt breit geöffnete Seitenfenster sorgen nicht für ausreichende Luftzirkulation und Abkühlung im Fahrzeug.

Werden solche Fälle dem Amt für Verbraucherschutz oder dem Ordnungsamt gemeldet, muss das Fahrzeug - nicht selten - durch einen Schlüsseldienst geöffnet und der Hund tierärztlich versorgt werden. Die Kosten trägt der Hundebesitzer. Außerdem wird ein Bußgeld fällig, das bis zu 25.000 Euro betragen kann.

Das Amt für Verbraucherschutz rät daher, Hunde und andere Tiere zuhause zu lassen oder einem zuverlässigen Menschen anzuvertrauen. Fragen zum Thema "Tiere in Fahrzeugen" beantworten die Tierärzte im Amt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 89-93227.

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