Glyphosat: Keine qualifizierte Mehrheit für Verlängerung der Zulassung

Glyphosat: Keine qualifizierte Mehrheit für Verlängerung der Zulassung
Glyphosat: Keine qualifizierte Mehrheit für Verlängerung der Zulassung

Keine Entscheidung getroffen

Bei der Abstimmung von Experten aus allen EU-Mitgliedstaaten gab es am Donnerstag weder eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag der EU-Kommission, die Zulassung des Herbizids Glyphosat für fünf Jahre zu verlängern. Die meisten Mitgliedstaaten (14) unterstützten den Vorschlag der Kommission, fünf Mitgliedsstaaten enthielten sich und neun stimmten gegen den Vorschlag der Kommission.


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Unter Berücksichtigung ihrer rechtlichen Verpflichtungen und vor dem Hintergrund, dass die derzeitige Genehmigung am 15. Dezember ausläuft, wird die Europäische Kommission den Vorschlag nun bis Ende November dem Berufungsausschuss aus Vertretern aller EU-Staaten vorlegen.

Nach dem Meinungsaustausch mit den Vertretern der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) wurde der Vorschlag der Kommission zur Erneuerung der Zulassung von Glyphosat für fünf Jahre den Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorgelegt. Das Thema wurde vom Kollegium der Kommissare mehrfach erörtert, zuletzt gestern, am 8. November.

Da eine qualifizierte Mehrheit weder für noch gegen den vorgelegten Vorschlag erreicht werden konnte, konnte keine Entscheidung getroffen werden. Eine qualifizierte Mehrheit ist dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der europäischen Bevölkerung repräsentieren, gemeinsam für oder gegen einen Vorschlag stimmen.

Die Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine Lösung zu finden, die die größtmögliche Unterstützung findet und den Schutz für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleistet - im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten.

Im Juni 2016 wurde die Zulassung von Glyphosat kurzfristig verlängert, weil die Mitgliedsstaaten sich weder für noch gegen eine Verlängerung entschieden haben. Diese kurzfristige Verlängerung läuft zum 15. Dezember diesen Jahres aus. Bis dahin muss eine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung getroffen worden sein.

Glyphosat ist ein Wirkstoff, der breiten Einsatz in Pflanzenschutzmitteln findet. Auf Glyphosat basierende Pflanzenschutzmittel (d.h. Formulierungen, die Glyphosat und weitere chemische Stoffe enthalten) werden in Landwirtschaft und Gartenbau vor allem zur Bekämpfung von Unkräutern verwendet, die mit Kulturpflanzen konkurrieren. Die Ausbringung erfolgt in der Regel vor der Aussaat und zur Trocknung vor der Ernte, was die Pflanzen schneller und gleichmäßiger reifen lässt.

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Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland direkter Link zum Artikel