Glyphosat-Wiederzulassung weiter offen

„EU-Kommission darf sich nicht zum Erfüllungsgehilfen von Monsanto machen“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in der erneuten Nichteinigung auf eine verlängerte Zulassung des Totalherbizids Glyphosat eine herbe Niederlage für die EU-Kommission und die Glyphosat-Hersteller.


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„Erfreulich ist, dass viele EU-Mitgliedstaaten das Vorsorgeprinzip so hoch halten. Es ist ein Grundpfeiler des europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzes, der niemals aufgegeben werden darf. Die Kommission hat sich in eine unschöne Lage hineinmanövriert. Sie muss nun den Berufungsausschuss einberufen und wenn der sich ebenfalls nicht einigt, muss sie im Alleingang entscheiden. Befürwortet die Kommission am Ende die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung um bis zu 18 Monate, steht sie in der Öffentlichkeit als Erfüllungsgehilfe von Monsanto da. Lässt sie die Zulassung Ende Juni auslaufen, muss sie mit Klagen der Glyphosat-Hersteller rechnen“, kommentierte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

„Die EU-Kommission darf sich jetzt nicht zum Erfüllungsgehilfen von Monsanto und Co. machen. Das wäre nur Wasser auf die Mühlen jener, die aus durchsichtigen Motiven heraus Vorbehalte gegenüber der Brüsseler Politik schüren“, sagte Weiger.

Deutschland habe mit seiner Enthaltung entscheidend zu diesem Ergebnis beigetragen. Dank gebühre insbesondere Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, die heute zum 30. Jubiläums-Geburtstag ihres Ministeriums aus Brüssel ein besonderes Geschenk erhalten habe.

„Wenn nicht einmal das für das Pestizid zuständige berichterstattende EU-Mitgliedsland zu diesem Zeug begeistert ja sagt, dann heißt das: Mit Glyphosat stimmt was nicht. Der Umwelt- und Verbraucherschutz muss immer Vorrang vor den Gewinninteressen der Industrie haben. Darauf setzen wir auch im weiteren Verfahren“, sagte der BUND-Vorsitzende.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel