Große Borkenkäfergefahr durch Trockenheit und Hitze

Große Borkenkäfergefahr durch Trockenheit und Hitze
Große Borkenkäfergefahr durch Trockenheit und Hitze

Forstamt fordert Waldbesitzer zu raschen Maßnahmen auf

Der außergewöhnlich trockene und heiße Sommer macht den Wäldern im Enzkreis zu schaffen: Zum einen ist die Gefahr von Waldbränden hoch, zum anderen die Gefährdung durch den Borkenkäfer. Dieser Schädling kann sich derzeit massenhaft vermehren und ganzen Waldbeständen den Garaus machen.


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Borkenkäfer befallen vor allem Fichten und legen in der Rinde ihre Brut an. Normalerweise kann der Baum durch die Absonderung von Harz die Insekten abwehren. Ist er aber – wie in diesem Sommer – durch Trockenheit geschwächt, können ihm auch relativ wenige Käfer gefährlich werden. Brutherde dienen bei entsprechender Witterung (trocken, heiß und windstill) als Ausgangspunkt für eine Massenvermehrung.

Dass ein Baum befallen ist, erkennt man als erstes am Austritt von braunem Bohrmehl; unter der Rinde finden sich die typischen Brutbilder. Danach beginnen sich die Fichtenkronen von unten her zu verfärben. Durch den Reifungsfraß löst sich die Rinde und die Käfer fliegen aus auf der Suche nach einem gesunden Baum zur erneuten Brutanlage. Bei Massenvermehrungen können Fichtenbestände flächig absterben.

Um eine großflächige Ausbreitung zu verhindern, muss der Borkenkäfer-Befall deshalb frühzeitig erkannt werden. „Befallene Bäume müssen dann rasch aus dem Wald entfernt werden“, sagt Andreas Roth, stellvertretender Leiter des Forstamts. Das rechtzeitige Fällen allein sei jedoch nicht ausreichend: „Auch gefällte Stämme werden von den Käfern zur Eiablage und Brut genutzt. Deshalb darf das Holz auf keinen Fall so lange im Wald bleiben, bis sich die Borkenkäfer fertig entwickelt haben und ausschlüpfen.“ Helfen könne einzig eine zeitnahe Holzabfuhr, die Entrindung oder eine Spritzung der Polter.

„Alle Waldbesitzer sind nach dem Landeswaldgesetz dazu verpflichtet, die Ausbreitung des Schädlings einzudämmen“, betont Roth und kündigt an, dass das Forstamt Schutzmaßnahmen ergreifen könne, die dem betroffenen dann Waldbesitzer in Rechnung gestellt würden.

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