Gülle-Ausbringung

Landwirte müssen Bodenverhältnisse selbst prüfen

Gestern fand in Linstow der diesjährige Boden- und Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern statt. Das Landwirtschaftsministerium nimmt dies zum Anlass, um noch einmal daraufhin zu weisen, dass das Ausbringen von Gülle oder Gärresten grundsätzlich zwar seit dem 1. Februar wieder erlaubt ist, jedoch nur unter der Maßgabe, dass die Boden- und Witterungsverhältnisse vor Ort dies zulassen.


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So legt die geltende Düngeverordnung in §3 fest, dass das Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat nicht erfolgen darf, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist.

Die konkrete Bodensituation ist im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis von jedem Landwirt vor Ort eigenverantwortlich zu überprüfen und dann entsprechend über eine Ausbringung zu entscheiden. Weder das Agrarministerium noch die Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt erteilen diesbezüglich Genehmigungen.

Gülle-Ausbringung - Anhang 1
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel