Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie

Mehr Ehrgeiz ist nötig, um den Verlust der Biodiversität in Europa aufzuhalten

Das geht aus der heute veröffentlichten Halbzeitbewertung der EU-Kommission zur EU-Biodiversitätsstrategie hervor.

Laut EU-Kommission zeigen die Ergebnisse, dass die EU-Mitgliedstaaten mehr tun müssten, um die Ziele der Strategie zu erfüllen. Die Fähigkeit der Natur, Luft und Wasser zu reinigen, Kulturpflanzen zu bestäuben und die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu begrenzen, sei gefährdet. Eine ebenfalls heute veröffentlichte Umfrage zeigt, dass der Biodiversitätsverlustes die europäischen BürgerInnen besorgt.


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„Es gibt keinen Grund zur Selbstzufriedenheit – der Verlust an biologischer Vielfalt ist gleichbedeutend mit dem Verlust unserer Lebensgrundlagen. Das können weder wir uns leisten, noch unsere Wirtschaft“, sagte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella. Deshalb fordert die Kommission, das Naturschutzrecht der EU in den Mitgliedstaaten besser umzusetzen, denn mehr als drei Viertel der wichtigen natürlichen Lebensräume in der EU befänden sich zurzeit in einem ungünstigen Zustand und viele Arten seien vom Aussterben bedroht. Dazu könne die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik genutzt werden.

Auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) wertet den Zwischenbericht zur Umsetzung als Mahnung, dass die EU-Naturschutzrichtlinien zügiger umgesetzt werden müssen. Dazu fordert er ein Umlenken in der Agrarpolitik, den Abbau umweltschädlicher Subventionen und vor dem Hintergrund des derzeitigen „Fitness-Checks“ der Naturschutzrichtlinien eine Umsetzungsoffensive und bessere Finanzierung für den Schutz und die Pflege der Natura-2000-Gebiete. „Der Bericht zeigt, dass die EU sich darauf konzentrieren muss, ihre kaputte Agrarpolitik zu reparieren und die bestehende Umweltgesetzgebung umzusetzen, anstatt die einzigen Gesetze, die tatsächlich zur Biodiversitätsstrategie beitragen, abzuändern“, sagte Ariel Brunner von BirdLife Europe.

Mit der Biodiversitätsstrategie will die EU bis 2020 den Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen aufhalten und geschädigte Natur wiederherstellen. Unter anderem soll dies durch die vollständige Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien – der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie – geschehen.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel