Hessens Initiative zur Änderung des Bundeswaldgesetzes erfolgreich im Bundesrat

Weiteres Thema in der Länderkammer war Novelle des Gentechnikgesetzes: Hessen lehnt Flickenteppich ab und verweist auf eigene Initiative

„Ich bin froh, dass der Entwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes auf Zustimmung gestoßen ist. Damit steht nicht nur die Arbeit der hessischen Forstverwaltung, sondern auch die nachhaltige Pflege des hessischen Waldes auf sicheren Füßen“, kommentierte Umweltministerin Priska Hinz den heutigen Beschluss des Bundesrates. Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes bleiben in Zukunft die hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Landesforstverwaltung in einer Hand.


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Ohne diese Änderung wären neben dem Verkauf des Holzes auch die Pflege des Waldes und der Holzeinschlag wettbewerbsrechtlich relevant und müssten ausgeschrieben werden. Kommunalen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können somit auch weiterhin staatliche Beratungsleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Dies gilt insbesondere für Forstdienstleistungen, die der eigentlichen Holzvermarktung vorangehen.

„Der Wald ist mehr als ein Holzacker und dient nicht nur wirtschaftlichen Zielen. Försterinnen und Förster sorgen für die Pflege und den Erhalt unserer Wälder als artenreicher Lebensraum, als Erholungsraum und als Trinkwasserlieferant. Der Wald sollte daher nicht den Regeln des Wettbewerbs unterliegen“, betonte die Ministerin.

Das Land Hessen hatte im September eine entsprechende Änderung des Bundeswaldgesetzes im Bundesrat eingebracht. Die Bundesregierung hatte auf Drängen der Länderkammer die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, der der Bundestag am gestrigen Donnerstag zugestimmt hat.

Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes enttäuschend

Weniger erfreut zeigte sich die Ministerin über den Gesetzentwurf des Bundes zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft. „Der Entwurf ist ein Placebo. Die Chance auf ein bundeseinheitliches Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen wird damit vertan. Und das, obwohl die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnt “, sagte Ministerin Hinz.

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Vierten Änderung des Gentechnikgesetzes schafft der Bund weitere Hürden für die Bundesländer, vom so genannten „Opt-out“ Gebrauch zu machen. Üblicherweise entscheidet die Europäische Union, welche gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden dürfen oder nicht. Mit der „Opt-out“- Regelung räumt die EU nun den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, ein nationales Anbauverbot umzusetzen. Die vorliegende Gesetzesänderung soll dies regeln.

„Das, was der Bund jetzt vorlegt, wird zu einem Flickenteppich führen. Eine bundeseinheitliche Regelung wird an bürokratischen Hürden scheitern. Es muss dringend nachgebessert werden!“ betonte die hessischen Landwirtschaftsministerin. Für jede „Opt-out“-Entscheidung bedarf es der Zustimmung von sechs Bundesministerien innerhalb weniger Tage. Das dies gelingen wird, ist unrealistisch. Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf die Beweislast alleine bei den Bundesländern sieht, wenn es um die Voraussetzungen für ein rechtlich und fachlich tragfähiges Verbot geht. Die Prüfung durch den Bund ist hier ersatzlos gestrichen worden.

„Besonders enttäuschend ist aber, dass es über die Umsetzung der Opt-out-Regelung bereits Einigung zwischen Bund und Ländern gab“, sagte Hinz. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatten sich alle Beteiligten darauf geeinigt, sich für die Durchsetzung eines bundesweiten Anbauverbots gentechnisch veränderter Pflanzen einzusetzen. „Davon ist wenig übrig. Ich weiß nicht, wie der Bund den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln will, dass er sich zum Anbauverbot nicht klar positioniert. Wir in Hessen haben bereits vor mehr als zwei Jahren den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Hessen untersagt.“

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel