Himmelsstrahler sind eine Gefahr für Zugvögel
Rotierende Lichtpunkte oder Schriftzüge am nächtlichen Wolkenhimmel sind eine Gefahr für nachts ziehende Vögel
Das Amt für Baurecht und Naturschutz im Landratsamt Rastatt weist darauf hin, dass Vögel, die sich an den Sternen und dem Horizont orientieren, durch diese Lichtquellen stark irritiert werden können.
Aus diesem Grund sind Himmelsstrahler und vergleichbare Einrichtungen, die in der freien Landschaft störend in Erscheinung treten, nach dem Naturschutzrecht unzulässig.
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