Hitze, Hagel, Dürre, Frost: EU-Kommission will Bauern auch in Deutschland mit Millionensummen helfen

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, 119,7 Millionen Euro aus der Agrarreserve bereitzustellen und damit Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland und vier anderen EU-Staaten (Bulgarien, Estland, Italien und Rumänien) zu unterstützen. Sie waren im Frühjahr und Anfang des Sommers von außergewöhnlich widrigen Witterungsverhältnissen betroffen. Für bäuerliche Betriebe in Deutschland sollen 46,5 Millionen Euro bereitstehen. Im April hatte Frost in Teilen des Landes Obstplantagen und Reben erheblich geschädigt, nachdem sie nach milden Temperaturen im März zu wachsen begonnen hatten. 


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EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sprach von Solidarität der EU mit Bauern und Bäuerinnen, die Schäden und Einkommensverluste erlitten haben. „Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind bei der Bekämpfung des Klimawandels nicht allein – sie können auf die Unterstützung der Europäischen Kommission zählen, um auf Krisen zu reagieren, sich an neue Herausforderungen anzupassen und die Zukunft ihrer landwirtschaftlichen Betriebe und Familien zu schützen.“ Wojciechowski betonte auch, dass diese Zuweisung durch bis zu 200 Prozent aus nationalen Mitteln ergänzt werden kann. 

Betroffene in Bulgarien sollen insgesamt 10,9 Millionen Euro erhalten, in Estland 3,3 Millionen Euro, in Italien 37,4 Millionen Euro und in Rumänien 21,6 Millionen Euro.

Nächste Schritte

Nach ihrer Annahme müssen die nationalen Behörden diese Beihilfen bis zum 30. April 2025 verteilen und sicherstellen, dass die Landwirte die Endbegünstigten sind. Die betreffenden Mitgliedstaaten müssen der Kommission außerdem bis zum 31. Dezember 2024 unter anderem mitteilen, welche sie Kriterien für die Gewährung von Einzelbeihilfen anwenden werden und wie Wettbewerbsverzerrungen und Überkompensationen vermieden werden sollen.

Der Vorschlag der Kommission wird mit allen Mitgliedstaaten erörtert, bevor diese auf der Sitzung des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte am 7. Oktober über seine Annahme entscheiden.

Hintergrund: Gemeinsame Agrarreserve

Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2023-2027 umfasst eine Agrarreserve in Höhe von mindestens 450 Millionen Euro pro Jahr zur Bewältigung von Marktstörungen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich auf die Erzeugung oder den Vertrieb auswirken.

  • Im ersten Halbjahr 2024 wurden auf dem südlichen Festland und auf den Inseln Italiens ungewöhnlich warme Temperaturen und trockene Bedingungen von nie dagewesenem Ausmaß verzeichnet. Dies wirkte sich auf die Erzeugung von Obst und Gemüse, Wein und Ackerkulturen aus. 
  • Bulgarien war auch im Sommer von Dürren betroffen, die Auswirkungen auf die im Frühjahr ausgesäten Kulturen hatten, insbesondere auf Mais und Sonnenblumen. 
  • Im Juli wurde Rumänien von Hitzewellen, Dürren, aber auch von heftigen Stürmen und schweren Hageln getroffen, wodurch die Erzeugung von Ackerkulturen und Ölsaaten geschädigt wurde.
  • Estland litt unter außergewöhnlich schwankenden Witterungsbedingungen, von Frost- und Kälteperioden im Dezember und Januar bis hin zu ungewöhnlich warmen Temperaturen im März, gefolgt von Frost und Hagel und später im Sommer, starken Niederschlägen und Überschwemmungen. Die Erzeugung von Kulturpflanzen, insbesondere Kartoffeln, Raps, Obst und Gemüse, wurde negativ beeinflusst.

Im Juli wurde bereits ein Teil der Agrarreserve Österreich, Tschechien und Polen, die mit ähnlichen widrigen Witterungsverhältnissen konfrontiert waren, sowie Portugal zugewiesen, das mit schwerwiegenden Marktstörungen bei Weinerzeugern konfrontiert war.

Landwirte in anderen Mitgliedstaaten waren in der zweiten Sommerhälfte von extremen Wetterereignissen betroffen. Die Kommission wird prüfen, ob solche Schäden auch die Solidarität der EU rechtfertigen.

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