Höfken: Hunde und Katzen weiterhin gegen Tollwut impfen

Der 28.09 ist Welt-Tollwut-Tag

„Auch wenn Deutschland bei Füchsen bereits seit August 2008 als frei von Tollwut gilt, sollte unsere Aufmerksamkeit dennoch nicht nachlassen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute anlässlich des Welt-Tollwut-Tages.


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Denn in vielen Urlaubsländern ist die Tollwut bei Hunden noch weit verbreitet, so etwa in Marokko, Thailand, Indien oder der Türkei. Durch das illegale Mitbringen von Hunden und Katzen kann die auch für den Menschen tödliche Seuche jederzeit wieder nach Deutschland eingeschleppt werden. „Daher ist die Impfung von Hunden und Freigängerkatzen weiterhin genauso wichtig, wie die landesweite Überwachung der Fuchspopulation“, erläuterte Höfken. Um den Tollwut-Freiheitsstatus sicherzustellen, werden in Rheinland-Pfalz jährlich rund 500 Füchse im Landesuntersuchungsamt auf Tollwut getestet. Und jeder kann durch folgende Maßnahmen vorbeugen:

  • Grundsätzlich gilt: Es sollten keine Wildtiere angefasst werden, die ihre natürliche Scheu verloren haben oder die krank erscheinen. Auch das Anfassen von toten Wildtieren sollte nur mit bestimmten Schutzvorkehrungen (z.B. Handschuhe) erfolgen.
  • Krank erscheinende oder tot gefundene Füchse, Marderhunde und Waschbären stellen das „Frühwarnsystem-Wildtier“ dar. Bei diesen Tieren ist die Wahrscheinlichkeit am größten, eine Tollwuterkrankung festzustellen. Diese Tiere sind dem zuständigen Jäger oder Veterinäramt umgehend zu melden und werden im staatlichen Landesuntersuchungsamt auf Tollwut untersucht.
  • Hunde und Freigängerkatzen sollten weiterhin gegen Tollwut geimpft werden, da Toll-wutfälle bei Haustieren nicht ausgeschlossen werden können, die aus anderen Ländern – oft aus dem Urlaub – nach Deutschland mitgebracht werden. Kommt es zu einem Kontakt zwischen diesen importierten Tieren und dem eigenen Hund oder der eigenen Katze, stellt sich sofort die Frage nach dem Tollwutschutz.
  • Urlauber und Reisende müssen für Importe von Hunden und Katzen aus anderen Staaten die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für die Einreise nach Deutschland eine gültige Kennzeichnung mittels Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Kommen diese Heimtiere aus bestimmten Nicht-EU-Staaten, so ist sogar eine Tollwutantikörperbestimmung erforderlich. Zudem benötigen Heimtiere aus anderen EU-Mitgliedstaaten einen gültigen Heimtierausweis, Tiere aus Nicht-EU-Staaten eine amtliche Tiergesundheitsbescheinigung.

Zum Hintergrund

Deutschland gilt seit 2008 als frei von Fuchs-Tollwut. Der letzte Tollwut-Fall trat am 3. Februar 2006 bei einem Fuchs im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz auf. Zu dieser Zeit wurden noch Impfkampagnen zur Bekämpfung der Fuchs-Tollwut durchgeführt – diese endeten im Frühjahr 2008. Bevor sich ein Land als frei von einer Tierseuche erklären kann, muss es die Tollwutfreiheit durch flächendeckende Untersuchungen belegen.

Die Symptome der Tollwut können sich bei Haustieren in Wesensveränderungen mit Aggressivität und Beißfreudigkeit, Schreckhaftigkeit, Scheu und Nervosität, Schluckbeschwerden mit Speicheln, Angst vor Wasser, Krämpfen und Lähmungserscheinungen zeigen. Das typische Symptom bei Wildtieren ist der Verlust der natürlichen Scheu gepaart mit Beißfreudigkeit – im fortgeschrittenen Stadium treten Lähmungserscheinungen auf.

Bei Fragen zur Tollwut steht das zuständige Veterinäramt im jeweiligen Kreis zur Verfügung.

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz direkter Link zum Artikel