Höhere Bußgelder bei Verstößen im Tiergesundheitsrecht

Ernährung und Landwirtschaft — Unterrichtung — hib 660/2024

Die Bundesregierung kommt dem Bundesrat bei der Änderung im Tiergesundheitsrecht (20/12782) entgegen.


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Zum einen sollen Zuwiderhandlungen gegen EU-Vorschriften des Artikels 4 Buchstabe b der Delegierten-Verordnung (EU) 2020/688 bezüglich der Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln beim Verbringen von gehaltenen Landtieren oder Bruteiern der Union in die Bußgeldbewehrung aufgenommen werden. Zum anderen stimmt die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates zu, die maximal mögliche Höhe der Geldbuße gegen Verstöße an tiergesundheitlichen EU-Vorschriften von ursprünglich vorgesehenen 30.000 Euro auf 50.000 Euro zu erhöhen. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerungen der Bundesregierung liegen nun als Unterrichtung (20/13155) der Bundesregierung vor.

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