In der EU wird zu wenig für den Bienenschutz getan

Pestizidvorschriften müssten besser eingehalten werden

Obwohl vier bienengefährliche Pestizide seit 2013 in der EU verboten sind, gibt es immer noch zahlreiche Ausnahmeanwendungen. Eine Lücke in der Pestizid-Verordnung erlaubt in "Notfällen" und bei "außergewöhnlichen Umständen" die Anwendung von Neonicotinoiden und Fipronil.


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 Die Umweltorganisationen BeeLife, ClientEarth und PAN Europe kritisieren, dass diese Notfallanwendungen von den Mitgliedstaaten missbraucht werden. Zwischen 2013 und 2016 habe es über 1.100 "Notfälle" gegeben - in 78 Prozent der Fälle wurde über Alternativen nicht einmal nachgedacht. Rund 44 Prozent der Ausnahmegenehigungen wurden von der Pestizid- oder Saatgutindustrie und vom Handel beantragt. Die EU-Kommission habe nicht genug getan, um dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, kritisieren die Organisationen. Die Pestizidvorschriften müssten besser eingehalten werden, um Bienen und andere Bestäuberinsekten zu schützen.

Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. direkter Link zum Artikel