Interesse an exotischen Haustieren ist ungebrochen

Interesse an exotischen Haustieren ist ungebrochen
Interesse an exotischen Haustieren ist ungebrochen

Zahl des Monats – Juli 2018: 14.950 artgeschützte Wirbeltiere sind in Mittelhessen registriert

Graupapageien, Geckos oder griechische Landschildkröten – das Interesse an der Haltung sogenannter Exoten in Privathand ist größer denn je.


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Vor allem Reptilien und Amphibien sind weiterhin sehr beliebt, darunter vor allem die Landschildkröten. Einzig das Interesse an der Waldvogelhaltung geht spürbar zurück. Insgesamt werden 14.950 meldepflichtige, artgeschützte Wirbeltiere (2015: 13.750) in den fünf Landkreisen im Bereich des Regierungspräsidiums Gießen gehalten. Dieses ist für den Artenschutz in Mittelhessen zuständig.

Zwischen Limburg bis Schlitz und Münchhausen bis Hungen sind derzeit 3900 Halter registriert, die ein meldepflichtiges Tier besitzen. „Das sind 250 mehr als noch vor zwei Jahren“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich aus der Jahresstatistik. Die Halter haben angemeldet: 10.400 Reptilien und Amphibien (2015: 9250), 1500 Papageien und Sittiche (1450), 2100 Waldvögel (2250), etwa 500 Greifvögel, 100 Wild- und Ziergeflügel sowie 300 Säugetiere.

„Wer sich ein solches Tier zulegt, sollte sich darüber bewusst sein: Das kann durchaus auch eine Anschaffung fürs Leben sein“, verweist Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich auf die hohe Lebenserwartung einiger Tierarten bei guter Haltung. Zum Beispiel griechische Landschildkröten oder große Papageienarten können sehr alt werden. „Gekauft werden sollte nur von zuverlässigen Züchtern oder Händlern und nur in Zusammenhang mit der Aushändigung eines korrekten Herkunftsnachweises“, sagt RP-Mitarbeiterin Corinna Vahrenkamp. Bei streng geschützten Tieren sei dies die gelbe EU-Vermarktungsbescheinigung. Andernfalls sei ein Nachweis mit dem Namen des Züchters, des Verkäufers, des deutschen und wissenschaftlichen Tiernamens, des Geburtsdatums und gegebenenfalls des Kennzeichens des Tieres erforderlich.

Grundsätzlich empfiehlt das Regierungspräsidium vor einem Kauf, sich über das geplante Tier und seine Pflege umfassend zu informieren sowie die räumlichen und rechtlichen Voraussetzungen genau zu prüfen.

Seit 2014 ist der Zoohandel verpflichtet, Informationen zu den Haltungsanforderungen exotischer Tiere bereitzuhalten. Allerdings verlagert sich der Handel zunehmend in das Internet. „Bei Zweifeln an der Herkunft raten wir dringend von einem Kauf ab“, sagt die Expertin Vahrenkamp.

Wer an einem Kauf interessiert ist, sollte sich auf der aktuellen Artenschutzliste informieren, denn die wird länger und länger. „Immer mehr Tier- und Pflanzenarten müssen aufgenommen werden, da die Gefährdung durch den Handel ungebrochen ist“, erläutert sie weiter. Ein Problem sind auch illegale Wildfänge. In der Privathaltung beliebte Tiere, die gut nachzuzüchten sind, werden dennoch eingefangen und außer Landes geschmuggelt. „Ein Beispiel ist der Graupapagei, der vor allem in Kongo vorkommt“, erklärt Corinna Vahrenkamp. Wirtschaftliche Not und kriminelle Strukturen im Ursprungsland förderten jedoch Wildfänge.

Da kann es nicht wundern, dass der Graupapagei im Vorjahr in den strengsten Schutzstatus von besonderer Bedeutung aufgenommen worden ist. Tiere dieser Art dürfen nur noch mit einer gültigen EU-Vermarktungsbescheinigung verkauft werden, die vom Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums auf Antrag ausgestellt wird. Dem Antrag muss ein Nachweis über die Herkunft beigefügt werden. „Mit der EU-weit gültigen Bescheinigung kann im Laufe des Tierlebens jederzeit die legale Herkunft nachgewiesen werden“, berichtet die RP-Artenschutzexpertin. Auch eine Ein- und Ausfuhr in andere EU-Länder, bei einer Mitnahme des Tieres ins Ausland, zum Beispiel in den Urlaub oder auf eine internationale Börse, ist nur möglich, wenn es registriert ist.

Im vergangenen Jahr sind im Regierungspräsidium Gießen rund 3000 Meldungen bearbeitet worden, je zur Hälfte An- und Abmeldungen. Was viele Halter nicht wissen: Zur Meldepflicht für die Haltung von geschützten Wirbeltieren gehört auch die Pflicht zur Abmeldung, wenn ein Besitzerwechsel, ein Umzug in ein anderes Bundesland oder der Tod eines Tieres eintritt. Grundlage für die Meldepflicht ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das am 3. März 1973 unterzeichnet worden ist sowie dazu erlassene EG-Verordnungen. Die An- und Abmeldungen sind für den Halter gebührenfrei.

Nähere Informationen darüber, welche Tiere meldepflichtig sind, sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter www.rp-giessen.de in der Rubrik „Umwelt und Natur“ zu finden oder können unter Telefon 0641 303-5555 erfragt werden.

Stichwort: Zahl des Monats

Eine Zahl besteht aus einer Ziffer oder mehreren, und sie sagt erst einmal nichts aus. Dahinter verstecken sich aber oft spannende Themen mit einem „Ach, das wusste ich noch gar nicht“-Effekt. In der Reihe „Zahl des Monats“ stellt das Regierungspräsidium Gießen interessante Zahlen aus dem Verwaltungsalltag vor und beleuchtet dabei Wissenswertes. Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch einen noch tieferen Einblick in die Aufgaben einer Mittelbehörde, die viel spannender ist, als vielleicht gedacht.

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