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Mit dem Nagoya-Protokoll will die Staatengemeinschaft dazu beitragen, einen wirtschaftlichen Anreiz für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu setzen. Das Protokoll stellt auf der einen Seite verbindliche Regeln für den Zugang zu genetischen Ressourcen auf. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Wissenschaftler und Forscher, die nach nutzbaren Arten suchen und sie erforschen möchten, verlässliche und transparente Regeln hierzu in den Herkunftsländern vorfinden. Auf der anderen Seite verpflichten sich Länder, in denen genetische Ressourcen genutzt werden, zu gewährleisten, dass die Herkunftsländer eine Beteiligung an den Vorteilen der Nutzung erhalten. Dies kann beispielsweise durch Forschungskooperation oder Gewinnbeteiligungen geschehen.
Hintergrund ist, dass das kommerzielle Potenzial der biologischen Vielfalt durch Erforschung der genetischen Ressourcen in Zukunft besser genutzt werden soll. Ein großer Teil der biologischen Vielfalt ist nach wie vor unbekannt und nicht wissenschaftlich beschrieben. Häufig bleibt daher unerkannt, welches Potential Pflanzen und andere Lebewesen für eine Nutzung haben: Beispielsweise kann eine Heilpflanze aus dem tropischen Regenwald zu einem wertvollen Medikament verarbeitet werden. Wilde Tier- und Pflanzenarten können durch Zucht genutzt werden: Auch Kosmetikindustrie oder Biotechnologie arbeiten mit Pflanzen und sind daher auf die biologische Vielfalt angewiesen.
Das Nagoya-Protokoll tritt am 12. Oktober in Kraft – drei Monate nach der 50. Ratifizierung. Inzwischen wurde der Vertrag bereits von 53 Parteien ratifiziert. Die erste Vertragsstaatenkonferenz findet vom 13. bis zum 17. Oktober gleichzeitig mit der Vertragsstaatenkonferenz der übergeordneten Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) in Pyeongchang, Südkorea statt. Die Europäische Union hat im Frühjahr eine Verordnung zur Umsetzung des Protokolls verabschiedet (EU-VO 511/2014) und hat das Protokoll bereits ratifiziert. Deutschland hat ein Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung und Ratifizierung des Protokolls gestartet.