Kabinett gibt grünes Licht für neue Ökokonto-Verordnung

Umweltminister Habeck: "Wir senken den Druck auf die Fläche und schaffen wertvollen naturschutzfachlichen Ausgleich."

Die Landesregierung hat grünes Licht für eine neue Ökokonto-Verordnung gegeben. Damit soll der Flächenbedarf für den naturschutzfachlichen Ausgleich verringert und gleichzeitig die Qualität der Kompensation verbessert werden.


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"Für Infrastrukturmaßnahmen wie Leitungs- oder Straßenbau muss zu Recht ein Ausgleich für die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft geschaffen werden. Das sorgt aber auch immer wieder für Streit, weil die Flächenkonkurrenz in Schleswig-Holstein groß ist. Mit der neuen Verordnung werden wir künftig Fläche sparen, so den Druck senken und gleichzeitig eine höhere Qualität für die Maßnahmen des Naturschutzes erreichen. So gibt es von nun an Zuschläge für die Entsiegelung von Flächen oder für die Anlage von Gewässerrandstreifen", sagte Minister Habeck heute (28. März 2017) nach der Kabinettssitzung. Die Verordnung soll am 27. April im Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt entsprechend am 28. April in Kraft.

Vorhaben wie der Bau von Straßen, Stromnetzen oder Bahnstrecken führen stets zu Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes. Zu nennen sind beispielsweise Flächenversiegelung und die Beseitigung oder Beschädigung von Biotopen. Diese müssen nach dem Naturschutzrecht ausgeglichen, ersetzt bzw. neu geschaffen werden. Dazu gibt es unter anderem Ökokonten: Dort werden freiwillig Kompensationsmaßnahmen auf Vorrat gesammelt, auf die dann Vorhabenträger im Falle eines Eingriffs zurückgreifen können.

Die Ökokonto-Verordnung sieht diverse Anreize vor, um über fachlich qualitative Maßnahmen mehr Kompensationsleistung anbieten zu können. Zuschläge gibt es beispielsweise, wenn Ökokonten im Bereich des Biotopverbundsystems oder als Gewässerrandstreifen angelegt oder gesetzlich geschützte Biotope neu entwickelt werden. Auch für zusätzliche spezielle Maßnahmen für gefährdete Arten gibt es künftig einen Zuschlag. Zudem werden bestimmte Regelungen für besonders alte Waldstandorte getroffen, wenn dort dauerhaft auf eine forstliche Nutzung verzichtet wird.

Als Ergebnis der Verbandsanhörung wird ein gestaffelter Zuschlag für Entsiegelungen eingeführt. Bereits ab einer Entsiegelungsfläche von 100 Quadratmetern wird ein Zuschlag von 70 Prozent gewährt; ab 1.000 Quadratmeter erhöht sich dieser auf 90 Prozent. Zunächst war vorgesehen, dass ein Zuschlag erst ab einer Mindestgröße von 1.000 Quadratmetern erteilt wird.

In Ergänzung wird zeitnah nach Inkrafttreten der Ökokonto-Verordnung eine Vollzugshilfe erarbeitet, um weiteren Anregungen und Hinweise aus der Verbandsanhörung, z.B. zu Verfahrensfragen, Rechnung zu tragen.

Ziel der neuen Regelungen der Ökokonto-Verordnung ist, dass sich der tatsächlich benötigte Flächenbedarf für die Kompensationserfordernisse verringert, die Qualität der Maßnahmen und damit der Aufwertungseffekt für Natur und Landschaft sich jedoch gleichzeitig erhöhen.

Beispielhaft funktioniert das System der Ökokonten dann so: Ein Landwirt entwickelt eine Ackerfläche an einem Gewässer so, dass diese zukünftig als extensives Grünland genutzt wird. Damit schafft er neue Lebensräume – zum Beispiel für Vogelarten – und reduziert auch Nährstoffeinträge in das Gewässer. Oder aber ein Landwirt entsiegelt einen alten Lagerplatz im Außenbereich und entwickelt diese Fläche zum Zwecke des Naturschutzes. Diese Maßnahmen meldet der Landwirt bei der unteren Naturschutzbehörde als mögliche Kompensationsmaßnahmen für ein Ökokonto an. Die Naturschutzbehörde ermittelt die damit zu erzielenden Ökopunkte – aufgrund der Aufwertung der Flächen sind das dann künftig mehr Punkte als ohne. Diese Ökopunkte kann der Landwirt dann einem Vorhabenträger verkaufen, der sich das Ganze wiederum als Kompensation anrechnen lassen kann.

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