Kabinett verabschiedet Entwurf für neues Landes-Naturschutzgesetz

Minister Remmel: "Wir wollen unser wertvolles Naturerbe dauerhaft bewahren und schützen"

Die Landesregierung hat den Weg für die parlamentarische Beratung des neuen Landes-Naturschutzgesetzes (LNatSchG) frei gemacht und heute den Entwurf verabschiedet. "Nordrhein-Westfalen hat eine faszinierende Artenvielfalt und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen.


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Aber dieses wilde NRW ist bedroht: Fast die Hälfte der Arten stehen inzwischen auf der Roten Liste. Mit dem neuen Landes-Naturschutzgesetz wollen wir dem entgegenwirken und das wilde NRW langfristig bewahren und schützen. Mit der Neuausrichtung der Naturschutzpolitik und dem neuen Landes-Naturschutzgesetz will die Landesregierung stärker gegen das fortschreitende Artensterben in NRW vorgehen", kündigte Umweltminister Johannes Remmel an. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren parlamentarischen Beratung und Verabschiedung an den NRW-Landtag übersandt. In den Entwurf sind Änderungen aus der Verbändeanhörung aufgenommen worden.

Mit dem Landes-Naturschutzgesetz setzt die Landesregierung die Neuausrichtung der NRW-Naturschutzpolitik fort. Bereits im Januar 2015 hat das Kabinett die Biodiversitätsstrategie beschlossen. Die Strategie bildet die wesentliche fachliche Grundlage für die Neuausrichtung der Naturschutzpolitik und setzt den Rahmen für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Aufgabe des neuen Landes-Naturschutzgesetzes ist, konkrete Regelungen für einen ambitionierten Natur- und Artenschutz und den besonderen Schutz wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen festzulegen. "Das zentrale Ziel unserer Naturschutzpolitik ist es, in den nächsten Jahren den weiter fortschreitenden Artenverlust zu stoppen und die biologische Vielfalt wieder zu erhöhen", betonte der Minister. "Unsere Natur ist auch immer ein Stück Heimat, das es für die nächsten Generationen zu bewahren gilt. Mit dem neuen Naturschutzgesetz setzen wir genau hier an."

Eckpunkte des Entwurfs des neuen Landesnaturschutzgesetzes:

  • Artenvielfalt braucht intakte Lebensräume: Artenvielfalt braucht intakte, weitläufige und vernetzte Lebensräume, auch um eine genetische Verarmung von Arten zu vermeiden. Daher sieht das neue Landesnaturschutzgesetz unter anderem vor, die Fläche des Biotopverbundes in NRW von derzeit zehn Prozent auf künftig 15 Prozent festzusetzen.
  • Sicherung des noch vorhandenen Grünlandes in NRW: Heute werden etwa 93 Prozent des Grünlandes in NRW intensiv bewirtschaftet. Mit dem neuen Gesetz soll ein weiterer Verlust dieses Lebensraums verhindert werden, in dem grundsätzlich Grünland nicht mehr in Acker umgewandelt werden darf.
  • Erhalt wertvoller Lebensräum: Viele Lebensräume von bedrohten Tier- und Pflanzenarten in NRW sind nicht in einem guten ökologischen Zustand, allen voran im Tiefland von NRW. Zum Schutz der wertvollen Nass- und Feuchtgrünlandflächen soll daher die weitere Absenkung der Grundwasserstände untersagt werden.
  • Unterstützung des privaten Naturschutzes: Die Bewahrung des wertvollen Naturerbes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der private Naturschutz wird daher von der Landesregierung unterstützt. Die Biologischen Stationen leisten einen großen Beitrag zum Schutz der Natur. Daher soll die finanzielle Förderung dieser privatrechtlich organisierten Vereine dauerhaft abgesichert werden.
  • Sicherung von Naturschutzgebieten: Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz soll die Grundlage für den Schutz des nordrhein-westfälischen Naturerbes dauerhaft gesichert werden. Für Flächen, insbesondere denen in Naturschutzgebieten, soll es nach dem neuen Naturschutzgesetz ein Vorkaufsrecht des Landes sowie zu Gunsten von landesweit tätigen Naturschutzstiftungen privaten Rechts geben, um damit einen Ausverkauf unseres Naturerbes zu verhindern.
  • Schutz der "Urwälder von morgen": Das Land hat in den letzten Jahren auf den eigenen Staatswaldflächen rund 100 Wildnisentwicklungsgebiete ausgewiesen, in denen die Natur dauerhaft sich selbst überlassen wird. Diese nicht bewirtschafteten Rückzugsgebiete für bedrohte Arten sollen auf Dauer gesetzlich geschützt werden.
  • Natur ist Heimat – Stärkung der ländlichen Räume: Vorgesehen ist, wertvolle Naturmonumente von nationaler Bedeutung auszuweisen. Durch die Ausweisung solcher Monumente soll das Interesse für besondere Naturschätze der Erdgeschichte geschaffen und für die Menschen erlebbar gemacht werden.
  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements: Der Schutz der Natur ist umso wirkungsvoller, je mehr er in der Gesellschaft verankert ist. Deshalb soll das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden. Dies gilt zum Beispiel für die erweiterten Mitwirkungsrechte der vier anerkannten Naturschutzverbände in NRW sowie für die Landschaftsbeiräte.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel