Kein unbeschränkter Grünlandumbruch möglich

Verbote nach Naturschutz-, Wasser- und Bodenschutzrecht gelten weiter

Landkreis Osterholz. Die Beschränkungen des Grünlandumbruches durch das Naturschutz-, Wasser- und Bodenschutzrecht bestehen fort und sind weiterhin zu beachten. Darauf weist der Landkreis anlässlich der heutigen Bekanntmachung im Nds. Ministerialblatt, wonach die bisherige besondere Genehmigungspflicht durch die Landwirtschaftskammer für das Umbrechen ab sofort bis zum Jahresende entfällt, ausdrücklich hin.


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Gemäß der Bekanntmachung im Ministerialblatt bleiben alle Regelungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften ausdrücklich bestehen.

Nach dem Naturschutzrecht ist es weiterhin unzulässig, Grünland auf Moorstandorten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand und in Überschwemmungsgebieten umzubrechen, da dies der ordnungsgemäßen Landwirtschaft widerspricht. Generell ist der Grünlandumbruch in allen Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, auf als Geschützte Landschaftsbestandteile geltendem Ödland und sonstigen naturnahen Flächen, in den größten Teilen der Vogelschutzgebiete sowie im Landschaftsschutzgebiet „Bredbeck“ ohne Genehmigung des Landkreises verboten. Zuständig ist in der Kreisverwaltung das Planungs- und Naturschutzamt.

Nach dem Wasser- bzw. Bodenschutzrecht darf darüber hinaus weiterhin in Wasserschutzgebieten, in Überschwemmungsgebieten, an Gewässern 2. Ordnung sowie im Bereich von Altlasten ohne Zustimmung des Landkreises kein Grünlandumbruch erfolgen. Für diese Rechtsbereiche ist beim Landkreis das Umweltamt zuständig.

In der Zeit bis Jahresende wird die Kreisverwaltung auch außerhalb der Werktage verstärkt Kontrollen auf Flächen im Kreisgebiet durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Verstöße können für betroffene Landwirte erhebliche negative Auswirkungen haben und Kosten verursachen.

Eine grobe Übersicht über besonders sensible Flächen hat der Landkreis unter dem unten angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Die dortige Darstellung ist weder parzellenscharf noch angesichts der Vielschichtigkeit vollständig, sondern zeigt lediglich größere Gebietszusammenhänge auf.

Das Planungs- und Naturschutzamt ist bei Fragen und Unklarheiten an folgenden Tagen unter der Emailadresse planungsamt@landkreis–osterholz.de erreichbar: 22., 23., 29. und 30. Dezember.

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