Kein Unkrautvernichter auf Pflaster und Wegen
Der Fachdienst Umwelt informiert, dass die Bekämpfung von Wildkraut lediglich mit mechanischen und thermischen Verfahren überall zulässig ist
Chemische Mittel, wie Herbizide, aber auch "Hausmittel" wie zum Beispiel Essig oder Kochsalz, haben auf Höfen, Zufahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auch auf privat genutzten Grundstücken, nichts zu suchen. Eine Benutzung auf versiegelten Flächen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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