Keine Kleinfeuer und keine Osterfeuer!
Von der Regelung ausgenommen sind kleinere Feuerschalen
Die Untere Abfallbehörde und der Bereich Sicherheit und Ordnung des Landkreises weist aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass über die Osterfeiertage keinerlei Feuer erlaubt sind.
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