Keine Kleinfeuer und keine Osterfeuer!

Von der Regelung ausgenommen sind kleinere Feuerschalen

Die Untere Abfallbehörde und der Bereich Sicherheit und Ordnung des Landkreises weist aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass über die Osterfeiertage keinerlei Feuer erlaubt sind.


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Während landesweit sowieso schon alle Osterfeuer abgesagt wurden, ist im Landkreis Holzminden darüber hinaus auch das kontrollierte Abbrennen ohne Publikum untersagt. Kleinfeuer sind ohnehin schon seit Jahren verboten, Ausnahmegenehmigungen werden derzeit nicht erteilt.

Die Kreisbehörde folgt damit einem ausdrücklichen Wunsch der Kreisfeuerwehr, die das vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zum Schutz der freiwilligen Ortsfeuerwehren im Krisenstab für außergewöhnliche Ereignisse angeregt hatte. Polizei und Ordnungsämter werden auf die Einhaltung dieses Verbotes während der Osterfeiertage besonders achten und bei Verstößen gegebenenfalls auch Bußgelder verhängen.

Von der Regelung ausgenommen sind kleinere Feuerschalen, die im engeren Familienkreis unter Einhaltung des Abstandsgebotes auf dem eigenen Grundstück angezündet werden dürfen. Trockenheit und Wind haben in den letzten Wochen erneut zu ausgetrockneten Bodenoberflächen geführt. Insofern ist auch beim kontrollierten Abbrennen in einer Schale höchste Vorsicht geboten. Deshalb ist zu beachten, dass diese im Bedarfsfall auch von zwei Personen mit einfachen Mitteln gelöscht werden können sollten.

umwelt.nrw: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen