Kommission für bessere Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinien

Kommission für bessere Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinien
Kommission für bessere Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinien

Fitness-Check:

Bei ihrer wöchentlichen Sitzung hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) in einer Orientierungsdebatte über die nächsten Schritte im Rahmen des „Fitnesschecks“ der europäischen Vogelschutz-Richtlinie und der FFH-Richtlinie diskutiert. Die EU-Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans und Jyrki Katainen sowie EU-Umweltkommissar Karmenu Vella präsentierten dabei die Resultate einer umfassenden Evaluierung, unter anderem einer Konsultation von Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Unternehmen aus ganz Europa.


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Beide Richtlinien sind demnach wesentlich für den europäischen Umweltschutz. Herausforderungen gibt es bei ihrer Umsetzung, unter anderem mit Blick auf mangelnde Investitionen in das Natura-2000 Netzwerk europäischer Naturschutzgebiete. Auf Basis der heutigen Diskussion wird die Kommission einen Aktionsplan vorlegen, um die Umsetzung der beiden Richtlinien zu verbessern und die Kohärenz mit anderen Politikbereichen zu stärken.

Zu den Problemen, die im Rahmen der Evaluierung identifiziert wurden, gehören zudem lokale Probleme wie Verzögerungen und unnötiger Aufwand bei der Erteilung von Projektgenehmigungen sowie unterschiedliche Ansätze bei der Regulierung einiger Arten. Der Aktionsplan sollte eine Reihe von Aktionen enthalten, um zusammen mit Mitgliedstaaten und Organisationen die Umsetzung der beiden Richtlinien zu verbessern. Dazu können gemeinsame Leitlinien für die Umsetzung der Richtlinien, regelmäßige Treffen mit Bürgermeistern und anderen lokalen Akteuren, sowie Anreize für nationale und regionale Investitionen in Biodiversität gehören.

Die Europäische Kommission hat von April bis Juli 2015 eine öffentliche Konsultation über die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie durchgeführt. Sie war Teil eines umfassenderen Prozesses zur Erhebung von Erkenntnissen und Stellungnahmen im Rahmen des „Fitness-Checks“ der beiden Richtlinien. Er zielt darauf ab zu prüfen, ob der aktuelle Rechtsrahmen angemessen und zielführend ist, und wie gut die beiden Richtlinien zur Erreichung ihrer Ziele beitragen.

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